Wann lohnt sich ein Steuerberater?

12.06.2023
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Auf keinen Fall vergnügungssteuerpflichtig: die alljährliche Steuererklärung −Foto: unsplash

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Das Steuersystem in Deutschland ist kompliziert. Manchmal ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das deutsche Steuersystem zählt zu den komplexesten der Welt und lässt die Abgabe der Steuererklärung zu einer Herausforderung werden. In bestimmten Fällen sollten die Leistungen eines Steuerberaters in Erwägung gezogen werden.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) differenziert zwischen der Pflichtveranlagung, bei der eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, und der Antragsveranlagung. Bei der Antragsveranlagung handelt sich um eine Abgabe auf freiwilliger Basis. Unter anderem Gewerbetreibende, Selbstständige und Landwirte sind grundsätzlich zu einer Abgabe verpflichtet. Zudem gehört der überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten dem Kreis der Abgabepflichtigen an, da bestimmte Einkommensgrenzen schnell überschritten werden. Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein notwendiges Übel, die in bestimmten Fällen besser in die Hände eines Steuerberaters übergeben werden sollte.

Wann ein Steuerberater besonders sinnvoll ist

Als Faustregel kann dienen: Je komplexer der jeweilige Steuerfall ist und je weniger jemand über steuerrechtliches Fachwissen verfügt, desto lohnenswerter kann die Beauftragung eines Steuerberaters sein. Insbesondere bei mehreren Einkunftsarten oder einer komplizierten Familiensituation, zum Beispiel geschieden mit Unterhaltsleistungen, sind die behördlichen Anforderungen tendenziell höher. Steuerberater kennen zum einen die steuerliche Relevanz von unterschiedlichen Einnahme- und Ausgabearten, zum anderen wissen sie bestehende Wechselwirkungen zu beurteilen und zum Vorteil des Steuerpflichtigen zu nutzen.

Arbeitnehmer, die nebenberuflich Einkünfte erzielen, müssen beurteilen, ob und welche Pauschalbeträge in der Steuererklärung angegeben werden sollten. Zudem kann die Abgabe von zusätzlichen Erklärungen oder Aufstellungen erforderlich sein. Unter anderem eine freiberufliche Tätigkeit als Autor geht üblicherweise mit der Verpflichtung einher, eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung einzureichen. Je nach Art der Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden und/oder Mehrwertsteuer abzuführen. In den vorgenannten Fällen können Steuerberater eine wertvolle Entlastung darstellen.

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Diese Aufgaben nehmen Steuerberater wahr

Die üblichen Tätigkeiten von Steuerberatern verdeutlichen, warum die Berufsgruppe für viele Menschen an Relevanz gewinnt. Zu den Aufgaben von Steuerberatern zählt nicht nur das Erstellen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie beurteilen Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten, helfen bei Investitionsentscheidungen, überprüfen Steuersparmodelle und geben Auskünfte über steuerliche Aspekte in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Bei Maßnahmen der Steuerfahndung unterstützen Steuerberater bei der Abwehr von unbegründeten Forderungen. Auch vertreten sie ihre Mandanten bei finanzgerichtlichen Verfahren oder Steuerstraf- und Bußgeldverfahren.

Welche Kosten zu berücksichtigen sind

Die Steuerberaterkosten sind in der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. Sowohl die Minimal- als auch die Maximalgebühr ist gesetzlich geregelt. Exemplarisch ist die Gebühr für die Einkommensteuererklärung zu nennen, die zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10) liegt. Die sogenannte Mittelgebühr wird bei einem durchschnittlichen Aufwand gefordert und beträgt im genannten Beispiel regelmäßig 3,5/10. Der Steuerberater entscheidet, welcher Faktor zugrunde gelegt wird.

Mit welchem Betrag der Faktor multipliziert wird, gibt die Tabelle A der StBVV vor. Wer als Angestellter Einkünfte von rund 40.000 € im Jahr erzielt, muss bei einer Mittelgebühr von 3,5/10 rund 371,35 € für die Einkommensteuererklärung veranschlagen. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent ist noch hinzuzurechnen.

Grundsätzlich sind Steuerberaterkosten von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Allerdings werden lediglich die Kosten berücksichtigt, die der Ermittlung der Einkünfte dienten. Auch Steuerfachliteratur und die Fahrtkosten zum Steuerberater können geltend gemacht werden.