Gutachter sagt aus
Prozess um Brandserie im Kreis Regensburg: Könnte 19-Jähriger wieder Feuer legen?

17.04.2024 | Stand 17.04.2024, 21:39 Uhr

Geht von einem 19-jährigen mutmaßlichen Brandstifter, der sich derzeit vor dem Landgericht Regensburg verantworten muss, auch zukünftig eine Gefahr aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich an diesem Prozesstag Christian Rexroth, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, in seinem Gutachten.

Von der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten Brandstiftung, versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll für eine ganze Reihe von Brandlegungen verantwortlich sein, welche die Feuerwehren im nördlichen Landkreis im Frühjahr und Sommer 2023 beschäftigten. Neben Bränden von Containern und Abfalltonnen soll der Angeklagte auch für ein Feuer verantwortlich sein, dass im Anbau eines leerstehenden Gebäudes um sich griff und laut Polizei einen Sachschaden von rund 25000 Euro verursachte.

Im Laufe der Verhandlung hatte der junge Mann mit psychischen Problemen, der vorläufig im Bezirksklinikum Regensburg untergebracht ist, über seinen Verteidiger Tom Wimmer ein Geständnis für den Großteil der Taten abgelegt. Mit dem Anzünden verschiedener Gegenstände habe der Angeklagte „Stress abbauen“ wollen.

In seinem Gutachten beleuchtete der Sachverständige dieses Motiv nun genauer. Der Angeklagte sei als Heranwachsender zu sehen, der unter „sehr ungünstigen Bedingungen“ aufgewachsen sei. „Ihm war klar, dass es nicht richtig war, was er gemacht hat“, führte Rexroth aus. Im Kontext von Streit und Wut sei es jedoch immer wieder zu weiteren Taten gekommen.

Mit Bränden Aufmerksamkeit erregen



Mit den Bränden habe der 19-Jährige, dessen Intelligenz der Gutachter „im unteren Grenzbereich der Lernbehinderung“ einordnete, vor allem Aufmerksamkeit erregen wollen. „Er wollte gesehen werden“, erklärte der Psychiater. Zusätzlich seien die Feuerwehreinsätze ein Ausbruch aus der Langeweile gewesen.

Das Sozialverhalten des Angeklagten sei „erheblich gestört“ und habe sich – auch aufgrund fehlender Fürsorge – „zu einer Persönlichkeitsstörung verselbstständigt“. Obwohl der Angeklagte bei einigen der ihm vorgeworfenen Taten alkoholisiert gewesen sei, attestierte der Sachverständige ihm keine Abhängigkeit. „Teilweise hat er den Konsum übertrieben dargestellt. Die Geschichten darf man nicht für bare Münze nehmen.“

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt halte der Gutachter deshalb nicht für eine geeignete Maßnahme – die Unterbringung im Maßregelvollzug aber wohl für notwendig. Die Wahrscheinlichkeit, dass er erneut straffällig werden könnte, schätzte Rexroth als „sehr hoch“ ein. „Es ist davon auszugehen, dass die Zündeleien nicht aufhören – und sich zu etwas Gravierenderem entfalten könnten“, schloss er.

Der Prozess soll am Montag fortgesetzt werden.