Infrastruktur
Neues Baugebiet „Schlosswiesen“: Blaibach stellt Leitlinien für Vergabe der Parzellen auf

28.04.2024 | Stand 28.04.2024, 11:00 Uhr

Hier entsteht das neue Baugebiet Foto: Gemeinde Blaibach

Kürzlich traf sich der Blaibacher Gemeinderat, Hauptthema war das neue Baugebiet „Schlosswiesen“.

Genehmigt wurde eingangs der Antrag auf Anbau einer Garage mit Terrasse an das bestehende Wohnhaus in Untergschaidt, wobei es sich um einen Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren handelte.

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Der nächste Tagesordnungspunkt, der Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung bezüglich der Anschaffung und den Betrieb eines Bankettfertigers im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit musste vertagt werden, da sich die Anzahl der Kommunen verringert hat und somit nochmals weitere Klärungen erforderlich sind.

15 Bauparzellen

Umfangreicher war dafür der nächste Punkt, das neue Baugebiet. Nach fast 20 Jahren kann wieder ein Baugebiet im Gemeindebereich ausgewiesen werden. Die Gemeinde Blaibach schafft mit dem Baugebiet „Schlosswiesen“, welches sich im Anschluss an das Baugebiet „Schlossleiten“ befindet, ein Baugebiet an der östlichen Siedlungsgrenze von Blaibach mit 15 Bauparzellen. Die Bauparzellen erreichen eine Größe von ca. 740 bis 960 Quadratmeter.

Um eine zeitnahe Bebauung der Parzellen des neuen Baugebietes „Schlosswiesen“ zu gewährleisten, werden die zukünftigen Eigentümer der ausgewiesenen Bauflächen durch ein Baugebot gemäß § 176 BauGB zur Umsetzung verpflichtet. Die Gemeinde Blaibach ist bestrebt, Personen der örtlichen Bevölkerung mit Lebensmittelpunkt in Blaibach, den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen.

Vorrangig sollen Familien mit Kindern ein Wohnbaugrundstück erhalten, wobei eine Ortsbezogenheit in Form eines Hauptwohnsitzes im Gemeindebereich sowie erschwerende individuelle Lebensumstände in Form einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit besondere Berücksichtigung finden. Darüber hinaus soll den seit längerer Zeit im Gemeindegebiet wohnenden Bürgern sowie ehemals lange im Ort wohnenden Bürgern, die beispielsweise wegen ihrer Ausbildung oder aus beruflichen Gründen aus dem Gemeindegebiet fortgezogen sind und beispielsweise im Hinblick auf die Nähe zu Eltern und/oder Großeltern bzw. Verwandten zurückkehren wollen, die Möglichkeit gegeben werden, von der Gemeinde entsprechende Baugrundstücke zu erwerben.

Der örtliche Bezug durch ein Engagement im Gemeindegebiet werde gesondert berücksichtigt, hieß es in der Sitzung. Ebenfalls werde der Umstand extra berücksichtigt, wenn Eltern in Blaibach wohnen. Dadurch sollen die Familien unterstützt werden und vor allem bei der Pflege im Alter oder in der Betreuung der Kinder das gesellschaftliche Zusammenleben gestärkt.

Unterlagen einsehbar

Für den Erhalt stabiler Bewohnerstrukturen, zur Aufrechterhaltung eines lebendigen Vereinslebens sowie zur Gewährleistung eines aktiven Miteinanders sei es notwendig, dass sich Menschen dort niederlassen können, wo sie aufgewachsen und verwurzelt sind. Aus diesen Gründen stellt die Gemeinde Blaibach auch Leitlinien für die Vergabe der Bauparzellen im Baugebiet „Schlosswiesen“ auf.

Diese Leitlinien, ein Bewerbungsbogen und der Zuschnitt der Bauparzellen mit deren Größe können ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Blaibach www.blaibach.de unter „Aktuelles“ heruntergeladen werden. Interessenten können sich bis 16. Juni um ein Baugrundstück bewerben. Interessenten, die sich bei der Gemeinde vormerken haben lassen, werden die Unterlagen schriftlich zugestellt.

khu