Kann ein Mensch mit Autismus die Unwahrheit sagen? Diese Frage musste das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Neumarkt beantworten und auf dieser Grundlage ein Urteil fällen. Ein 20-jähriger Autist ist der Geschädigte, der Angeklagte sein ehemaliger 19-jähriger Freund. Um es vorwegzunehmen, das Gericht glaubte dem Opfer und verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht wegen räuberischer Erpressung zu einem Dauerarrest von acht Tagen.
Vor einem Jahr hat sich im Neuen Markt nach Überzeugung des Gerichts folgendes abgespielt: Der Angeklagte und der Geschädigte, das ist der junge Autist,...