Landkreis Neumarkt
320 erfüllen die Impfpflicht nicht

Das Landratsamt erklärt, wie viele Mitarbeiter im Klinikum, Praxen und Heimen ungeimpft sind und wie es für sie weitergeht.

25.04.2022 | Stand 15.09.2023, 5:50 Uhr
Bettina Dennerlohr
47 Beschäftigte des Neumarkter Klinikums waren Stand 31. März weder geimpft noch genesen. −Foto: Sven Hoppe/Sven Hoppe/dpa

Eine Impfpflicht für alle wird es vorerst nicht geben – doch wer in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Arztpraxen oder einem Pflegeheim arbeitet, muss geimpft oder genesen sein. Seit gut einem Monat müssen Einrichtungen Personal, das diese beiden Kriterien nicht erfüllt, an das Gesundheitsamt melden.

Bis zum 25. April wurden dem Gesundheitsamt Neumarkt nach eigenen Angaben 320 Menschen gemeldet, die ihrem Arbeitgeber bislang keinen gültigen Nachweis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt haben. Es sei allerdings davon auszugehen, dass ein nicht geringer Prozentsatz sich zwischenzeitlich infiziert habe und dementsprechend vorübergehend aus der meldepflichtigen Personengruppe herausfalle, erklärt die Behörde.

Klinikum Neumarkt meldet ungeimpfte Mitarbeiter

Auch das Klinikum Neumarkt hat seine ungeimpften Beschäftigten an das Gesundheitsamt gemeldet, wie dessen Pressesprecher Oliver Schwindl erklärt. „Wir haben allerdings schon immer eine sehr, sehr hohe Impfquote in unserer Belegschaft“, betont er.Während beispielsweise in Regensburg mehr als 2000 Betroffene gemeldet wurden, waren im Neumarkter Klinikum Stand 31. März 47 Beschäftigte weder geimpft noch genesen. Mitte März waren es laut Schwindl noch 62 Mitarbeiter. „Selbst das sind nicht mal drei Prozent aller Beschäftigten.“

Erfasst werden von der Regelung allerdings nicht nur Ärzte oder Pflegepersonal, die mit Patientenkontakt arbeiten. Auch weitere Beschäftigte wie Putzkräfte oder Küchenpersonal müssen geimpft oder genesen sein, wenn sie in entsprechenden Einrichtungen arbeiten.

Seiner Meldepflicht sei das Neumarkter Klinikum nachgekommen, sagt Schwindl: „Nun liegt der Ball beim Gesundheitsamt.“ Auch das BRK hat zum Stichtag Mitte März die Namen aller ungeimpften Mitarbeiter des Rettungsdienstes an die Behörde gemeldet. Auch hier handle es sich nur um sehr wenige Betroffene, wie BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann auf Anfrage unseres Medienhauses erklärt. Die Impfquote beim BRK sei von Anfang an hoch gewesen. Im Landkreis müsse niemand befürchten, dass wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Rettungsdienst nicht mehr kommt.

Das Gesundheitsamt erklärt nun, dass alle Betroffenen ein Anschreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden eventuell inzwischen erworbene Nachweise (Impfung oder Genesenen Status ) vorzulegen, oder zunächst an einer Impfberatung teilzunehmen. Die Anschreiben werden voraussichtlich ab nächster Woche per Post an die Betroffenen versandt.

Wann es für Ungeimpfte Bußgelder gibt

Eine Impfberatung solle möglichst Unsicherheiten in Bezug auf die verschiedenen Impfstoffe und deren Wirkungsweise beseitigen und eventuell noch offene Fragen klären, um eine Impfbereitschaft herzustellen, erklärt die Behörde. Hierfür stelle das Impfzentrum spezielle Termine zur Verfügung, alternativ könne aber auch ein Beratungstermin bei einem externen Arzt, also einer Haus- oder Facharztpraxis, vereinbart werden.

Über ein Internet- Portal und mit einem persönlichen QR-Code können innerhalb einer Frist von vier Wochen die entsprechenden Rückmeldungen an das Gesundheitsamt erfolgen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte Anfang März zum weiteren Vorgehen erklärt, dass auf das Beratungsangebot eine förmliche Aufforderung folgen soll. Wer dann immer noch nicht geimpft ist, dem drohen Bußgelder und in letzter Konsequenz ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung.