Politik
Anklage in Neumarkts Maskenaffäre?

Ein Neumarkter Politiker könnte vor Gericht landen. Eine offizielle Bestätigung steht allerdings noch aus.

17.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:08 Uhr
Wollte ein Neumarkter Politiker beim Verkauf von Masken betrügen? −Foto: Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen zwei Neumarkter, weil sie beim Verkauf von Corona-Masken versucht haben sollen zu betrügen. Das berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung. Auf Anfrage der Mittelbayerischen wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft die Erhebung der Anklage nicht bestätigen. Die Süddeutsche schreibt von einem Betrugsverdacht in Millionenhöhe.

Der Fall sorgte in der Vergangenheit für Schlagzeilen, weil einer der beiden Verdächtigen ein Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Neumarkt ist. Er ist Stadt- und Kreisrat der Freien Wähler und soll mit seinem Geschäftspartner im Frühjahr 2020 mehrere Millionen Masken an das Landesamt für Gesundheit (LGL) geliefert haben.

Im Nachgang wurden Zweifel darüber laut, ob die Masken richtig gekennzeichnet waren. Im Juli 2021 gab es im Zuge der Maskenaffäre eine Hausdurchsuchung in mehreren Wohn- und Geschäftsräumen im Raum Neumarkt. Zudem wurden die beiden Männer in Untersuchungshaft genommen. Aus dieser wurden sie nach rund zwei Monaten im September des vergangenen Jahres wieder entlassen. Die Entlassung seines Mandanten aus der U-Haft sei längst überfällig gewesen, teilte der Verteidiger des Neumarkter Politikers seinerzeit mit.

Neumarkter Maskenaffäre: Verbindung zu Aiwanger?

Der FW-Politiker, der nun in den Fokus der Justiz geraten ist, hat sich im Frühjahr 2020 auch an seinen Parteichef und bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt und um Unterstützung gebeten. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, soll Aiwanger den Kommunalpolitiker daraufhin auf den ersten Platz einer Liste mit möglichen Masken-Lieferanten gesetzt haben.

Ob es zu einem Prozess kommt, ist indes noch nicht klar. Nun liegt der Ball nämlich beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Dieses muss darüber entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. (ph)