NEUMARKT
BBV bezweifelt Notwendigkeit der Juraleitung

„Die Hauptbetroffenen sind wir Landwirte.

01.07.2021 | Stand 16.09.2023, 2:12 Uhr
Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Neumarkt wehren sich gegen den Neubau der Juraleitung, wie hier bei Pollanten. −Foto: Bernhard Neumayer

Wir sind direkt berührt durch Eingriffe in unsere Felder, sei es durch Masten oder durch die Leitungen über und unter der Erde“, sagte BBV-Kreisobmann Michael Gruber zur Eröffnung einer Online-Veranstaltung des BBV-Kreisverbandes Neumarkt. Thema war das Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau der 160 Kilometer langen 380-kV-Leitung P 53 (Juraleitung) vom Raitersaich über Altdorf bis nach Landshut, der den Landkreis Neumarkt stark berühre, wie der BBV-Kreisverband Neumarkt mitteilt. „Wichtig sind unsere Rechte als Grundstückseigentümer“, sagte Gruber mit dem Verweis darauf, dass das Vorhaben doch sehr umstritten sei.

Die Planungen seien zunächst von Vertretern des Nezbetreibers Tennet erläutert worden – mit dem Hinweis, dass die Leitung seit 2015 im Bundesbedarfsplanungsgesetz stehe. Aufgezeigt worden sei die grobe Leitungsführung mit Varianten in einem 100 Meter breiten Korridor, für den man Anfang nächsten Jahres das landesplanerische Urteil erwarte.

BBV-Bezirksgeschäftsführer Hofmann machte in der Zusammenfasssung deutlich, dass man seitens des BBV in der Stellungnahme deutlich zum Ausdruck bringen werde, „dass jegliche Planung unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange erfolgen muss“. Nicht einsetzen werde man sich hingegen für eine Verschiebung der Trasse nach dem St. Floriansprinzip, „denn es betrifft immer Landwirte“.

Eine Besonderheit sei die vorgesehene Teilerdverkabelung, die man nach Hofmanns Worten beim Bauernverband nicht nur wegen der enormen Auswirkungen auf die Bodenstruktur und den enormen Flächenverbrauch durch einen breiten Schutzstreifen sehr kritisch sieht, „auch wenn sich dies der eine oder andere Anwohner vielleicht wünscht“.

Da selbst von Energieexperten die Notwendigkeit der Trasse in Frage gestellt werde, müsse man diese Stimmen ernst nehmen und nachprüfbar und schlüssig aufzeigen, inwieweit die Juraleitung im Rahmen der Energiewende unabdingbar notwendig sei. Gelinge dieser Nachweis nicht, lehne der BBV das Projekt aufgrund der Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs ab. Auf keinen Fall dürften die dezentralen und regionalen Initiativen zur Stromerzeugung und Speicherung zerstört werden.

Der geforderte ökologische Ausgleich in Form von Ausgleichsflächen sei auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Eine wichtige Forderung sei zudem die Erstellung eines umfassenden Bodenschutzkonzepts mit Beteiligung unabhängiger Sachverständiger.

Hofmann appellierte an die betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer, auf keinen Fall voreilig Flächen für das Projekt bereitzustellen oder vorschnelle Unterschriften zu leisten.

Und eine nur einmalige Entschädigung sei nicht tragbar, kritisierte Kreisobmann Michael Gruber, wohlwissend, dass nach jetzigem Stand wiederkehrende Leistungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz nicht vorgesehen sind.