Gericht
Beleidigung kommt 21-Jährigen teuer

Ein Neumarkter muss 400 Euro zahlen, weil er auf der Straße ausfallend geworden ist. Er bezeichnete eine Frau als „Fotze“.

07.10.2015 | Stand 16.09.2023, 6:57 Uhr

Zu einer Geldstrafe das das Neumarkter Jugendgericht einen 21-Jährigen wegen Beleidigung verurteilt Foto: Uli Deck

Wenn jemand eine Frau als „Fotze“ bezeichnet, ist das grundsätzlich beleidigend. Wenn jemand in der Öffentlichkeit dieses Wort benutzt, so dass es auch Passanten hören können, handelt es sich laut Gesetz um den Straftatbestand der Beleidigung. Diesen feinen Unterschied musste am Dienstag ein 21 Jahre alter Elektriker aus Neumarkt einsehen, als er sich als Angeklagter vor Jugendrichter Danny Schaller wiederfand.

Sein Pech: Der Zeuge, der ihn im Juni dieses Jahres gehört hatte und nun gegen ihn aussagte, war kein Geringerer als der Richter Rainer Würth. Insofern erschien Danny Schaller der Amtskollege in seiner Aussage glaubwürdiger als der Angeklagte, der behauptet hatte, er habe nur mit „leicht gehobener Stimme“ den Begriff Fotze verwendet – und außerdem nur im Gespräch mit seiner Freundin, die bei dem Vorfall dabei gewesen sei.

An diesem Juni-Abend hatte er rechtswidrig sein Auto in der Rosengasse geparkt, um kurz etwas in einer nahe gelegenen Bank zu erledigen. Im Weggehen hatte er gesehen, dass eine Mitarbeiterin des Parküberwachungsdiensts zu seinem Auto ging. Da habe er zu seiner Freundin gesagt, dass diese blöde Fotze ihm jetzt hoffentlich keinen Strafzettel verpasse.

„Die Frau hat das ja nicht mal gehört. Wie kann ich sie da beleidigt haben?“, fragte der 21-Jährige, der ohne Rechtsbeistand erschienen war. „Darum gehe es nicht“, erklärte ihm der Jugendrichter. Wer in der Öffentlichkeit eine Beleidigung so laut ausspreche, dass jemand anderes sie hören könne, mache sich bereits strafbar.

Und das sei in der Tat so gewesen, versicherte Rainer Würth in seiner Zeugenaussage. Er sei damals mit seinem Handfahrrad völlig in Gedanken gewesen und erst durch die lauten Ausrufe des Angeklagten auf ihn aufmerksam geworden. Dieser habe sogar mehrfach die Beleidigung ausgesprochen und mit dem ausgestreckten Arm auf die städtische Angestellte gezeigt. Das sei so laut gewesen, dass er es in fünf, sechs Metern Entfernung klar gehört habe.

Da der junge Mann noch einen Kredit abstottert, verurteilte ihn Schaller nach dem Jugendstrafrecht zu 400 Euro Geldbuße, die er in Raten zahlen kann. (ga)