Behörden
Das Wasserwirtschaftsamt informiert

Die Kulisse der randstreifenpflichtigen Gewässer für die Stadt Amberg und den Landkreis wird bereitgestellt.

21.02.2022 | Stand 15.09.2023, 6:59 Uhr
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen" führte zu Gewässerrandstreifen. Nun wird die Gebietskulisse veröffentlicht. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde das bayerische Naturschutzgesetz dahingehend geändert, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie die Nutzung für Acker- oder Gartenbau untersagt ist. Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Gewässerkulisse zu erarbeiten. Die Kulisse für die Gewässer I. und II. Ordnung hat das Wasserwirtschaftsamt Weiden bereits im März 2020 veröffentlicht.

Laut einer Pressemitteilung folgt nun für den Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg die Bereitstellung der Kulisse der randstreifen-pflichtigen Gewässer. Sie wird spätestens ab Montag, 28. Februar, als Vorab-Version auf der Webseite des Wasserwirtschaftsamtes frei zugänglich eingestellt sein und informiert am 10. März von 19 bis 21 Uhr per Videokonferenz über Vorgehensweisen bei der Erstellung der Kulisse. Interessierte können sich namentlich per E-Mail an poststelle@wwa-wen.bayern.de bis 4. März anmelden und erhalten die Zugangsdaten per E-Mail. Während der Veranstaltung können allgemeine Fragen zum Thema „Gewässerrandstreifen“ geklärt werden. Einwände zu Einzelfällen sind im Nachgang schriftlich an das Wasserwirtschaftsamt zu richten und werden dann individuell bearbeitet.