Rechtsstreit
Diskriminierung: Rebel bestraft

Der Ex-Manager der Seligenportener U23 wurde vom Sportgericht sanktioniert. Der Klub distanziert sich von Rebels Äußerungen.

09.03.2017 | Stand 16.09.2023, 6:31 Uhr
Dieter Rebel will die Geldstrafe nicht anerkennen. −Foto: Archivfoto: Weller

Der Mittwoch stand im Zeichen der Frauen. Das Kernanliegen dieses internationalen Frauentags: die Gleichberechtigung beider Geschlechter.

Wie ein Hohn dazu nehmen sich Kommentare des Amateurfußball-Funktionärs und ehemaligen Manager der U23 des SV Seligenporten Dieter Rebel aus, die der 55-Jährige auf der Plattform Facebook in Richtung einer Schiedsrichterin nach einem Landesligaspiel veröffentlicht hat.

Unter anderem schrieb Rebel dort Anfang Oktober 2016: „Es wird immer schlimmer, jetzt pfeifen die Weiber bereits in der Landesliga.“

Ein juristisches Nachspiel

Gepostet hatte Rebel seine Auslassungen im Nachgang zur Partie des 14. Spieltags zwischen dem FSV Erlangen-Bruck und dem TSV Kornburg. Diese Äußerungen hatten und haben für den Funktionär ein juristisches Nachspiel.

Zunächst verurteilte ihn das Sportgericht des Bayerischen Fußballverbands (BFV) im Dezember zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen hämischer, herabwürdigender und diskriminierender Kommentare in Richtung der Unparteiischen. Rebels Äußerungen würdigten das Schiedsrichterwesen im Frauenbereich massiv herab, hieß es in der Begründung. Rebel ging gegen dieses Urteil vor – doch seine Berufung wurde Anfang März abgelehnt. Dadurch sind weitere Gebühren von 260 Euro entstanden.

Rebel will nun zivilrechtlich gegen das Urteil vorgehen, denn, wie er auf Facebook mitteilte: „Ich erkenne das Urteil von den Kostenfressern des BFV aber nicht an und bleibe vollumfänglich bei meinen Äußerungen.“

Eine delikate Angelegenheit

Was der SV Seligenporten mit dieser delikaten Rechtsstreitigkeit zu tun hat? Laut Ansicht des BFV war Dieter Rebel zum Zeitpunkt seiner Schmähäußerungen und darüber hinaus noch Mitglied des SV Seligenporten.

Wie Walter Eisl, Vorsitzender des SVS, auf Nachfrage unseres Medienhauses versichert, habe der Verein Rebel aber zum 31. Juli 2016 schriftlich gekündigt (Schriftsatz liegt der Redaktion vor). Das Problem bei der Sache: Der BFV erkennt die Kündigung nicht an. Denn die Vereinssatzung sehe nur eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres vor, im Falle Rebels zum 30. Juni 2017.

Die kostspieligen Folgen für den SV Seligenporten: Der BFV zog die für Dieter Rebel ausgesprochene Geldstrafe im Februar vom Konto der Klosterer ein, weil nach Ansicht des Verbands dieser dort noch Mitglied sei und der Klub deshalb mithafte. Also gingen 350,75 Euro (300 Euro Strafe plus Gebühren) von der Vereinskasse ab.

Ein Verhalten des BFV, das Eisl verärgert. Schließlich sei Rebel, der auf dem Sportgelände des SV Seligenporten mittlerweile Hausverbot hat, seiner Ansicht nach bereits seit einem dreiviertel Jahr kein Klosterer mehr. Dieser Ansicht ist auch Rebel selbst, der davon ausgegangen sei, mit dem SVS nichts mehr zu tun zu haben, wie er auf der Fußballplattform Fupa mitteilte.

Gegenüber Eisl versicherte Rebel im Dezember 2016 schriftlich, im Fall einer Niederlage im Rechtsstreit die dem SVS auferlegten Kosten vom Verband übernehmen zu wollen. Das sei bis heute nicht geschehen, wie Eisl erklärt.

Weiterhin fordert der SVS-Boss von Rebel, auch die jüngst entstandenen Gebühren von 260 Euro für die gescheiterte Berufung an den SV Seligenporten zu zahlen, sollten diese vom BFV vom Verein eingefordert werden.

Thomas Müther, Pressesprecher des BFV, erklärte auf Nachfrage unseres Medienhauses zum Fall Dieter Rebel: „Eine direkte Mitgliedschaftsbeziehung besteht nur zwischen dem BFV und seinen Vereinen, hier dem SV Seligenporten.“ Nicht aber zu Dieter Rebel, der dem Verband nicht angehöre. „Deshalb stellt der Verband zunächst dem Verein die Strafe und Gebühren in Rechnung, die dieser dann an Herr Rebel weiterreichen kann“.

Der BFV habe dem SVS angeboten, den Verein in enger Abstimmung mit Präsident Walter Eisl rechtlich zu unterstützen, „falls Herr Rebel das Geld nicht – wie angekündigt – an den Verein zahlt“, so Müther weiter.

Bibelfest und streitlustig

Dieter Rebel ließ die juristischen Vorgänge rund um seine Person am Donnerstagvormittag nicht unkommentiert. Wiederum nutzte er das soziale Netzwerk, um tiefe Einblicke in sein Frauenbild zu geben. So schrieb er: „Hoffentlich macht man mich nicht für diesen Brief verantwortlich. Der Brief des Paulus an die Epheser, Kapitel 5, 5:22: Die Weiber seien untertan ihren Männern als dem Herrn.“

Der jüngste Kommentar Dieter Rebels zu den laufenden Vorgängen:

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