Zu den bestehenden 34 Einträgen im Strafregister von Markus W. (Name geändert) gesellte sich ein weiterer dazu. Das Amtsgericht Neumarkt hat einen Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt. Im August hatte er versucht, mit einem Bekannten einen Kassenautomaten im Parkhaus an der Ringstraße mit einem Brecheisen aufzustemmen. Es gelang ihnen zwar nicht, das Bargeld zu stehlen, aber sie verursachten einen Schaden in Höhe von 4715 Euro. Im November startete der Angeklagte einen erneuten Versuch. Diesmal mit Brechstange und Schraubenzieher. Wieder scheiterte er. Der Schaden dieses Mal: 500 Euro. Beim Verlassen des Tatortes erwischte ihn die Polizei.
Geld sollte Drogen finanzieren
Vor Gericht erklärte Pflichtverteidiger Dr. Markus Meier die Situation seines Mandanten: Er habe ein Drogenproblem. Diesen Umstand habe sich der Bekannte beim ersten Delikt zunutze gemacht, indem er ihn unter Drogen gesetzt habe. Als diese Wirkung zeigten, habe er Markus W. überzeugt mitzumachen. Der Automat ließe sich leicht aufbrechen und es sei schnell verdientes Geld, habe er gelockt. Sein Mandant habe nur Schmiere stehen sollen.
Markus W. habe sich darauf eingelassen, um Geld für Drogen zu beschaffen. „,Ist ganz einfach‘, hat er zu mir gesagt“, erklärte der Angeklagte. Der Verteidiger plädierte deshalb für eine milde Strafe. Staatsanwältin Lisa Rackl forderte hingegen eine zweijährige Haftstrafe. Richter Rainer Würth folgte weitgehend der Staatsanwalt und verurteilte Markus W. zu einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. „Ich sehe es als letzte Chance“, sagte der Verurteilte.