Der 61-jährige Rentner Cemal M. (Name geändert) machte sich unwissentlich strafbar. Im März führte die Zollfahndung im Zuge einer laufenden steuerrechtlichen Ermittlung eine Hausdurchsuchung bei dem ehemaligen Geschäftinhaber durch.
Bei dieser Aktion stellten die Beamten ein Butterflymesser sicher. Der Besitz dieses Faltmessers mit zweigeteilten schwenkbaren Griffen ist verboten. Es gilt im Sinne des deutschen Rechts als Waffe. Daraus resultierte ein Strafbefehl gegen Cemal M. Mit seinem Verteidiger Klaus-Harald Bukow legte er vor Richter Rainer Würth am Amtsgericht Einspruch dagegen ein,...