Erklärungen ab 1. Juli
Finanzamt Neumarkt erklärt: Das muss man zur Grundsteuer wissen

28.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:38 Uhr
Zu Hunderten waren Neumarkter in die kleine Jurahalle gekommen, um sich über die Grundsteuerreform zu informieren. −Foto: N. Selendt

Ab dem 1. Juli können Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt Neumarkt lud am Montagabend zu einer Informationsveranstaltung ein, um Fragen zur Grundsteuerreform zu beantworten. Hunderte waren gekommen.



Was müssen Grundstücksbesitzer jetzt tun?

Wie Bernd Lindner, Leiter des Finanzamts Neumarkt erklärte, hätten Grundstückseigentümer , Land- und Forstwirte vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt. Es gibt drei Möglichkeiten, die Erklärung abzugeben, wie Horst Wild vom Finanzamt Neumarkter klärte. Erstens: Die Erklärung handschriftlich in Papierform auszudrucken und dem Finanzamt zukommen zu lassen. Zweitens: Ein PDF-Dokument des Internetportalswww.grundsteuer.bayern.deam PC auszufüllen, auszudrucken und dem Finanzamt zukommen zu lassen. Drittens: Über das Internetportalwww.elster.dedie Erklärung digital an die Behörden zu übermitteln.

Wild betonte, dass die digitale Übertragung der effektivste und sicherste Weg sei. Die Verarbeitung handschriftlich übermittelter Vordrucke laufe über Wunsiedel und Zwiesel und nehme viel Zeit in Anspruch. Wild befürchtet, die Eingangsbestätigungen könnten unter Umständen erst mehrere Monate nach der eigentlichen Antragstellung bei den Grundstückeigentümern eingehen.

Was müssen Grundstückbesitzer angeben?

Neben personenbezogenen Daten sind für die allermeisten Grundsteuererklärungen vor allem zwei Kennzahlen wichtig. Die Größe des Grundstücks und die Wohnfläche des darauf befindlichen Wohnhauses, Doppelhauses oder der Eigentumswohnung (anteilig). Garagen oder Stellplätze sind bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern von der Grundsteuer befreit, in der Erklärung muss nur die Fläche angegeben werden, die über 50 Quadratmeter hinausgeht. Wer also eine über 70 Quadratmeter große Garage hat, gibt auf der Grundsteuererklärung nur den Differenzwert von 20 Quadratmetern an. Gleiches gilt für Nebengebäude wie zum Beispiel Gartenhäuschen, die bis zu 30 Quadratmetern groß sein dürfen.

Was gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Land- und Forstwirte müssen ein wenig mehr Angaben machen als private Eigentümer. Sie müssen, wie auch schon zuvor die Fläche und Nutzungsart ihrer Flächen angeben, die dafür festgelegte Ertragsmesszahl und gegebenenfalls ihre Tierhaltung mit angeben. Was sich bei der Grundsteuerreform für sie ändert: Ein auf der Hofstelle befindliches Wohnhaus wird nun nicht mehr dem Betrieb zugerechnet, sondern wird extra angegeben und berechnet – mit weiteren 25 Prozent Abschlag.

Wild betonte, dass das Finanzamt zu Spezialfragen und Sonderfällen gern Auskunft geben werde, telefonisch oder per E-Mail. Er bat jedoch auch um Geduld: Im Geltungsbereich des Finanzamts gebe es insgesamt rund 70.000 Wohneinheiten, für die in den kommenden Monaten eine Grundsteuererklärung fällig werde. „Wir werden sicher nicht alle Anfragen gleich am 1. oder 2. Juli beantworten können“, sagte er.

Wie kommen Eigentümer an die Daten heran?

Wer nicht genau weiß, wie groß die Gesamtfläche oder anteilige Fläche des Grundstücks ist, kann dies beim Grundbuchamt oder beim Vermessungsamt telefonisch oder per E-Mail erfragen. Darüber hinaus ist es möglich, über den sogenannten „Bayernatlas Grundsteuer“ die nötigen Angaben zur Grundstücksfläche online zu ermitteln. Auch Kaufverträge oder Mietverträge enthalten oft schon die gewünschten Daten für die Grundsteuererklärung. Gleiches gilt für die Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses, für das die Erklärung abgegeben wird.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Das dauert noch. Wie Wild erläuterte, würden nach Eingang der Erklärung zunächst vom Finanzamt zwei Bescheide erstellt, die von den Grundstückseigentümern keinerlei Handlungsbedarf erfordern. Erst, wenn am Ende des Prozesses der Grundsteuerbescheid der jeweiligen Kommune ins Haus flattert, muss gezahlt werden. Dies dauert jedoch noch bis mindestens 2024.

Wie Bürgermeister Markus Ochsenkühn und Linus Sklenarz von der Stadt Neumarkt erklärten, müsse erst abgewartet werden, bis rund 80 Prozent der Erklärungen eingegangen und bearbeitet sind, bis der Stadtrat einen Hebesatz für die Grundsteuer beschließen kann. Grundsätzlich gilt: Die Kommune darf mit der neuen Grundsteuerreform nicht mehr Geld einnehmen als zuvor und muss den Hebesatz „aufkommensneutral“ festsetzen.