Justiz
Gericht verbietet Hetze gegen Sea-Eye

Ein AfD-Politiker hat den Regensburger Verein mit einer unbelegten Behauptung verunglimpft. Die Äußerung bleibt untersagt.

19.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:39 Uhr
Das Rettungsschiff Alan Kurdi im Einsatz: Der Verein Sea-Eye wurde 2015 in Regensburg gegründet und rettet seitdem Menschen im zentralen Mittelmeer aus Seenot. −Foto: Fabian Heinz

Der Berliner AfD-Politiker Georg Pazderski darf weiterhin nicht behaupten, das Flüchtlingsrettungsschiff „Alan Kurdi“ habe den „Attentäter von Nizza nach Europa“ gebracht. Das Landgericht Berlin bestätigte die von der Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye beantragte einstweilige Verfügung gegen den AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus.

Pazderski hatte seine unbelegte Behauptung am 31. Oktober 2020 in einem Facebook-Post geäußert. Der Post wurde tausendfach geteilt, hieß es. Die Regensburger Seenotretter erhielten daraufhin Hassnachrichten, Anschuldigungen und sogar Morddrohungen.

Sea-Eye hatte angesichts der Behauptung klar gestellt, dass diese nicht den Tatsachen entspreche. Das italienische Innenministerium bestätigte, dass der Attentäter von Nizza selbstständig in einem Schlauchboot nach Lampedusa gekommen sei. Sea-Eye erstattete Strafanzeige gegen Pazderski.

„Es ist systematisch, wie AfD-Politiker immer wieder Unsägliches von sich geben, um die Gesellschaft zu spalten und Hass zwischen den Menschen schüren. Es ist wichtig, sich zu wehren, denn für Sea-Eye engagieren sich mehr als 700 Menschen bundesweit, deren Sicherheit durch die Verbreitung solcher Lügen bewusst gefährdet wird“, sagte Gorden Isler, Vorsitzender des Vereins Sea-Eye, nach dem Urteil am Donnerstag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.