Einmal im Jahr zahlen Grundstücksbesitzer die Grundsteuer an ihre jeweilige Kommune. Um die Höhe der fälligen Abgaben zu berechnen, werden deutschlandweit verschiedene Modelle angewendet. In Bayern gilt ab 2025 das sogenannte „Flächenmodell“. Was sich damit für die Bürger im Landkreis Neumarkt ändern könnte und wie die neue Steuer kalkuliert werden soll, lesen Sie hier.
Für rund sechs Millionen Grundstücke in Bayern muss bis 2025 die Grundsteuer neu berechnet werden. Dabei orientiert sich das sogenannte „Flächenmodell“ an den Parametern Grundstücks- und Gebäudegröße sowie der Nutzung einer...