Sogenannte „Leuchttürme“ – mit Notstrom versorgte Gebäude – sind Teil des Notfallplans, den Gemeinden und Landratsamt konzipiert haben. Bürger können sich davon Hilfe im Ernstfall erhoffen, der Plan hat aber auch seine Grenzen.
Sogenannte „Leuchttürme“ – mit Notstrom versorgte Gebäude – sind Teil des Notfallplans, den Gemeinden und Landratsamt konzipiert haben. Bürger können sich davon Hilfe im Ernstfall erhoffen, der Plan hat aber auch seine Grenzen.
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