Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Schwandorf ihre Regelungen an den Marktsonntagen geändert. Künftig dürfen nur noch die Geschäfte öffnen, die einen räumlichen Bezug zum Schwandorfer Marktplatz haben.
Bisher dürfen an denMarktsonntagenin Schwandorf alle Geschäfte im gesamten Stadtgebiet öffnen, brachte Ordnungsamtschef Stefan Schamberger bei der Sitzung des Hauptausschusses in Erinnerung. Genutzt hätten diese Möglichkeit unter anderem Baumärkte, aber auch das Möbelhaus Kellermann an der Wackersdorfer Straße. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs...