Kirche
Neue Corona-Regeln für Gottesdienste

In der Kirche herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch für Chöre und Ensembles gelten verschärfte Regelungen.

11.11.2021 | Stand 11.11.2021, 14:51 Uhr
Auch in den Gottesdiensten bleibt die FFP2-Maske ein ständiger Begleiter. −Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Dort, wo Maskenpflicht besteht, sind auch im kirchlichen Umfeld FFP2-Masken zu tragen. Daran erinnert die Diözese Eichstätt in einem Schreiben. Sie reagiert damit auf zahlreiche Anfragen. Zudem erläutert sie die Regeln für Kirchenmusiker.

Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis zum 24. November verlängert. Diese sieht vor, dass in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sei. Seit die Corona-Ampel auf Gelb gestellt wurde, genügt eine medizinische Maske nicht mehr. Es ist mindestens eine FFP2-Maske nötig.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag. Diese müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Jüngere sind befreit. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Gottesdienstbesucher Platz genommen haben und einen ausreichenden Mindestabstand zu anderen Personen einhalten. Dann ist auch das Singen ohne Maske weiter möglich.

Bei den Gottesdiensten sieht die Verordnung weiter eine Wahlmöglichkeit für die Pfarreien vor. Wenn zum Gottesdienst ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen zugelassen werden (3G), dann sind keine Mindestabstände nötig, allerdings ist dann durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. In allen anderen Fällen ist die in den Kirchen zugelassene Zahl der Personen begrenzt auf die im jeweiligen Hygieneschutzkonzept der Kirche vorgesehene Höchstzahl. Diese errechnet sich aus der Anzahl der Personen, bei denen am Platz der Abstand eingehalten werden kann. Die meisten Gottesdienste im Bistum werden nach letzterer Regel gefeiert.

Verschärfte Regelung für Chorproben

Für Proben von Chören und Ensembles, sowie für Konzerte und alle anderen Veranstaltungen gilt eine verschärfte Regelung: Ab Stufe Rot ist eine Teilnahme nur noch unter 2G-Bedingungen möglich. Der Besuch bei einem Kirchenkonzert oder die Teilnahme an einer Chorprobe ist nur noch für vollständig geimpfte oder innerhalb von sechs Monaten von einer Covid-Erkrankung genesenen Personen erlaubt. Dies gilt auch für die Leiterinnen und Leiter der Proben. Ab Stufe Gelb wäre nicht mehr 3G, sondern 3G+ erforderlich. Ab Stufe Gelb ist überall dort, wo Maskenpflicht besteht, zwingend eine FFP2-Maske erforderlich.

Für die Abstandsregelungen gilt: Bei musikalischer Notwendigkeit kann auf den Mindestabstand von 1,5 Metern verzichtet werden. Nicht jedoch bei Gottesdiensten, in denen – wie in der Mehrzahl der Fälle – keine 3G, 3G+ oder 2G Regelung zur Anwendung kommt. Dort muss der Abstand immer eingehalten werden.