Fahrerlaubnis
Papierführerschein umtauschen

18.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:29 Uhr
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 brauchen in Zukunft ein anderes Dokument. −Foto: Uwe Moosburger

Das Landratsamt weist auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin. Alle Landkreisbürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar ihre Papierführerscheine (grau/rosa) umtauschen.

Die Frist 19. Januar gilt für alle Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.Januar 1999 und 18. Januar 2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht ein Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes bis 19. Januar einen entsprechenden Antrag stellen. Entweder persönlich oder unter www.landkreis-regensburg.de. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer Wartezeiten vermeiden will, kann einen Termin buchen.

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro. Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.