Sollte die Stadt Neumarkt bei den Planungen des Fahrradwegs von Höhenberg im Tal nach Höhenberg weiterhin die Planungsvariante 1 verfolgen, so handelt es sich laut der Regierung der Oberpfalz um einen sogenannten unselbständigen Radweg. Das bedeutet es.
Er führt außerorts an einer Straße entlang – und muss daher nach bestimmten Regularien geplant werden. Ein Regelwerk, das den Planungsrahmen unter anderem vorgibt, ist das „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ des bayerischen Innenministeriums. Und das wiederum stützt sich auf die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) der...