Neumarkt
Stadtwerke-Kunden erhalten Info zu neuen Abschlägen in diesen Tagen

28.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:22 Uhr
Die Stadtwerke teilen ihren Gas-/Wärme-Kunden mit, wie ihre neuen Abschläge angesichts der Preisbremse aussehen. −Foto: Münch

Am 1. März treten die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen der Bundesregierung in Kraft. In den kommenden Tagen erhalten alle Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Neumarkt ein ausführliches, individuelles Informationsschreiben, wie die SWN mitteilen. Die Stromkunden sind nicht betroffen, da der Preis der Stadtwerke unter der Marke von 40 Cent/kWh liegt.

Im Schreiben seien neben den künftig geltenden Abschlägen alle relevanten Daten im Zusammenhang mit den Preisbremsen aufgeführt. Dazu gehört der für das Jahr 2023 individuell prognostizierte Jahresverbrauch. Dieser beruhe in der Regel auf den Prognosedaten des Septembers des Vorjahres, erklären die Stadtwerke. Er sei Basis für das ebenfalls ausgewiesene Entlastungskontingent, das sich aus 80 Prozent des Jahresverbrauchs ergebe.

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Der Wert sei wichtig, da für diese Menge die gedeckelten Preise für Erdgas bzw. Wärme gelten. Die Referenzpreise lägen beim Erdgas bei 12 Cent/kWh und bei Wärme bei 9,5 Cent/kWh. Die Differenz zum tariflich vereinbarten Preis mit den Stadtwerken Neumarkt übernehme in der Folge der Staat.

Da die Preisbremsen bereits seit Jahresbeginn gelten, nun jedoch erst in Kraft treten, erhalten alle Kunden für die schon verrechneten Monate Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung. Diese werde, inklusive der Entlastung für den Monat März, als Gutschrift in der Abschlagszahlung für März berücksichtigt, die am 2. April fällig gestellt werde, schreiben die Stadtwerke. Der genaue Wert sei ebenfalls im Informationsschreiben ausgewiesen.