Amtsgericht Neumarkt
Unterhalt nicht gezahlt: Vater kommt vor Gericht mit blauem Auge davon

06.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:46 Uhr
Andreas Friedl
Der Fall landete vor dem Neumarkter Amtsgericht. −Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht musste sich am Dienstagvormittag am Amtsgericht Neumarkt vor Richter Rainer Würth ein Mann aus einer südlichen Landkreisgemeinde verantworten.

Dieses Mal kam der 46-jährige Mann noch mit einem blauen Auge davon, doch beim nächsten Vorfall dieser Art dürfte es keine Bewährungsstrafe mehr geben. Wie aus der Anklageschrift von Thomas Leykam zu hören war, soll der Angeklagte, der von der Mutter seiner jetzt acht Jahre alten Zwillinge geschieden ist, von Anfang des Jahres 2019 bis März des vergangenen Jahres keinen Unterhalt geleistet haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Unterhaltsrückstand etwas über 9000 Euro betragen.

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Der Angeklagte war ohne Rechtsbeistand erschienen. Auf die Frage von Richter Rainer Würth, wie er sich zu diesen Vorwürfen äußern wolle, und ob in dieser Zeit nichts lief, antwortete der Mann mit einem klaren und deutlichen Ja. Er erklärte, dass er zu dieser Zeit gar nichts mehr gehabt habe und dann sein Auto verkaufen hätte müssen. Den Tatvorwurf räumte er ein. Was allerdings kein gutes Licht auf den 46-Jährigen warf, war ein Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung aus dem Jahr 2016.

So forderte Thomas Leykam acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie die übliche Übernahme der Verfahrenskosten. Nach kurzer Bedenkzeit sprach der Vorsitzende das Urteil. Hier blieb Richter Würth zwei Monate unter der Forderung der Anklagebehörde. Was den Angeklagten aber noch mehr schmerzen dürfte, war die Auflage, dass er für seine beiden Kinder den Unterhalt bezahlen muss.

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Das Schlusswort von Würth lautete: „Wenn Sie zu Geld kommen sollten, bezahlen Sie den Unterhalt, sonst gehen die Lichter aus.“ Enttäuscht über das Verhalten ihres Ex-Mannes zeigte sich die Mutter der Zwillinge, die, wie sie sagte, auch auf den Unterhalt angewiesen sei.