Diese Sache, sprich Untreue, hätte vor den Schranken der Justiz auch anderes ausgehen und der Angeklagte, ein 63-jähriger Mann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen können. Was für den Angeklagten hier aber sprach, dürften dessen Schuldeingeständnis und sein bisheriges Vorleben gewesen sein.
Konkret hielt die Anklagevertretung in Person von Thomas Leykam dem Mann vor, dass er vom Sommer des Jahres 2018 bis Mitte des vergangenen Jahres sich von einem Unternehmen Waren für sich bestellte. Der Clou an der Sache war aber, dass er als Verantwortlicher in einem größeren Unternehmen an...