Aus gesundheitlichen Gründen hatte sich ein Neumarkter einen Vorrat des Rauschmittels angelegt. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Auch wenn die Ampelkoaltion Cannabis legalisieren will: Noch ist der Besitz der Droge verboten. Bei geringen Mengen wird jedoch von einer Strafverfolgung abgesehen. Angeklagt, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben, wurde nun ein Mann aus Neumarkt. Im vergangenen Sommer hatte die Polizei 421 Gramm Cannabis in seinem Zuhause sichergestellt.
Weder Rausch noch Weitergabe: Medizinische Hintergründe habe der Erwerb der Droge...