Die Verteidiger der Chamer Stadtmauer gegen eine mögliche Bebauung an der Randsbergerhofstraße lassen sich einiges einfallen, um dem Landrat eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben und den Neubau an der Stadtmauer zu verhindern.
Nun haben sie tief im Archiv gegraben und eine Anordnung des bayerischen Königs herausgefischt, deren Überschrift lautet: „Die Demolirung oder Verbauung von Stadtmauern betreffend“. Sie ist klar gefasst: Der König verbietet deren Abriss und die Bebauung.
Die Anordnung König Ludwigs I. von Bayern ergeht dabei an die Polizeibehörden der Oberpfalz und Regensburg....