Mit Marihuana erwischt
Volksfest-Abend in Neumarkt endet für einen 20-Jährigen vor Gericht

01.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:40 Uhr
Heike Regnet
Der junge Mann musste sich vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. −Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

Im August ist Neumarkt stets in bester Feierlaune, denn es ist Volksfest in der Stadt. Für einen 20-Jährigen sollte der Volksfestbesuch am 12. August allerdings jäh enden. Im Nachgang musste er sich nun vor Richter Gerrit Stadler wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.

Mit einem Freund habe er an dem Abend zwei Maß getrunken, erzählte der Angeklagte. Dann gingen sie aus dem Festzelt, „um eine zu rauchen“. Allerdings war es ein Joint, den sich der junge Mann ansteckte und prompt kam eine Polizeistreife vorbei. Damit nahm der fröhliche Abend ein abruptes Ende. 0,41 Gramm Tabak-Marihuana Gemisch wurden beim Angeklagten sichergestellt.

Staatsanwältin beantragt Einstellung des Verfahrens

Der Blick ins Bundeszentralregister zeigte einen Eintrag aus dem Jahr 2019 – ebenfalls unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Das Verfahren wurde eingestellt. Richter Stadler fragte nach und erfuhr, dass der Angeklagte damals im Urlaub mit Freunden einen Joint geraucht hatte. Der Bericht der Jugendgerichtshilfe zeigte keine Auffälligkeiten im bisherigen Lebenslauf des jungen Mannes, der nach seiner Ausbildung als Geselle von seiner Firma übernommen wurde. Es liege auch keine Suchtproblematik vor.

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So beantragte Staatsanwältin Tanja Wagner die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 800 Euro. Da der Angeklagte mit den Gepflogenheiten vor Gericht offensichtlich nicht vertraut war, fragte er kurzerhand nach, was denn die Alternative sei. Richter Stadler erläuterte, dass er ansonsten mit einer Verurteilung rechnen müsse.

Das Strafmaß werde anhand seines Verdienstes in Tagessätzen festgesetzt, hinzu kämen die Verhandlungskosten. „Was ist denn billiger?“ fragte der 20-Jährige. Dies werde wohl die Einstellung gegen 800 Euro Geldauflage sein, so die Antwort vom Richtertisch. „Dann machen wir das“, so der Angeklagte. Erhalten wird das Geld der Verein Freunde und Förderer von Menschen mit Behinderung.