Unterricht
Wann wird ein Gastschulantrag genehmigt?

Das Kind ist schüchtern oder will seine Freunde nicht verlieren. In Neumarkt zählen persönliche Gründe – welche das sind.

11.07.2018 | Stand 16.09.2023, 6:06 Uhr

In der Grundschule finden viele Kinder schnell neue Freunde. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Lara ist ein schüchternes Kind. Die Sechsjährige tut sich schwer damit, andere Kinder anzusprechen und sich mit ihnen anzufreunden. Sobald sie jedoch ihre Schüchternheit überwunden hat, ist alles leicht. Das Spielen, das Bringen in den Kindergarten, auch mal allein ohne Mama bei einem Kindergeburtstag bleiben: kein Problem. Solange nur ihre Freunde da sind. Im September kommt Lara in die Schule. Und sie hat Angst. Denn alle ihre Kindergartenfreunde gehen auf eine andere Schule als sie.

Deswegen hat ihre Mutter Marina einen Gastschulantrag gestellt. Um ihre Tochter bei der Einschulung nicht aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen. Auch Eva, die Mutter des sechsjährigen Peter will ihren Sohn auf eine andere als seine Sprengelschule schicken. Die Begründung: Ihre Familie wohnt in einem Grenzgebiet, in dem zwei Schulsprengel aufeinandertreffen. Und weil die Nachbarskinder – sie wohnen nur auf der anderen Straßenseite – dann mit Peter zusammen zur Schule gehen könnten, soll er wechseln.

Große Chancen, dass ihre Kinder auf eine andere Schule als ihre Sprengelschule gehen können, haben beide Mütter aber nicht. Denn einem Gastschulantrag werde in Neumarkt nur aus „zwingenden persönlichen Gründen“ stattgegeben, wie Stadtpressesprecher Dr. Franz Janka im Gespräch mit dem Neumarkter Tagblatt betont.

Bis jetzt 45 Gastschulanträge

So sei vor allem die Betreuungssituation nach Schulschluss entscheidend dafür, wo ein Grundschulkind den Unterricht besucht. Ein Beispiel: Ein Kind wohnt in der Gemeinde Berg, soll aber aufgrund der Berufstätigkeit beider Eltern nach der Schule von den Großeltern betreut werden – die in Woffenbach wohnen. Hier könne dann in enger Abstimmung zwischen Sprengelschule, Gastschule und Gemeinde einem Gastschulantrag stattgegeben werden, wie Janka erklärt.

Dabei müsse der Antrag, der in Neumarkt in der Kämmerei erhältlich ist, stets zunächst bei der Stadt oder Gemeinde gestellt werden, in der das Kind wohnt. Dann werden laut Janka beide Schulen – die abgebende und die annehmende – am Verfahren beteiligt, die Schulleiter geben jeweils eine Stellungnahme ab. Innerhalb der Stadt Neumarkt habe es sich laut Tanja Kölbel, Rektorin der Grundschule Bräugasse, bewährt, dass sich die Schulleiter zusammensetzen, um über Gastschulanträge zu beraten. „Haben alle das Gefühl, dass ein Antrag gut begründet ist, wird das so an die jeweilige Behörde weitergegeben“, sagt Kölbel.

„Es wird im Laufe des Lebens noch oft vorkommen, dass man sich neue Freunde suchen muss. Das ist auch ein Teil der Sozialerziehung“Tanja Kölbel, Rektorin der Grundschule Bräugasse

Für das kommende Schuljahr 2018/19 sind laut Janka bis zum 30. Juni bereits 45 Gastschulanträge gestellt worden. Allerdings betont er, dass deren Abwicklung nicht abgeschlossen sei. Eltern könnten jederzeit einen Gastschulantrag stellen. Dann, wenn sich die familiäre Situation geändert hat und zum Beispiel ein Wohnortwechsel auch einen Schulwechsel erforderlich macht. Für das noch laufende Schuljahr 2017/18 sei der letzte Gastschulantrag erst am 4. Juni, also noch kurz vor Schuljahresende, gestellt worden. Zuletzt hätten sich an allen Neumarkter Schulen die Zahlen der Abgänge und Zugänge stets die Waage gehalten. Nicht zwingend für einen Schulwechsel sind laut Janka übrigens persönliche Gründe.

Schnell neue Freunde finden

So könne kein Gastschulantrag durchgehen, weil die Eltern einen Schulleiter nicht so gut fänden oder ihnen das Schulhaus einer anderen Schule besser zusage. Auch könne ein Kind nicht einfach in eine andere Schule gehen, weil diese gerade auf dem Weg zur Arbeit der Eltern liege. Und auch Freunde aus dem Kindergarten spielten bei der Abwicklung der Anträge keine Rolle.

Laras Mutter ist deswegen sehr enttäuscht – und hat Angst, dass ihre Tochter keinen Anschluss findet, wenn sie in die Schule kommt. Tanja Kölbel rät Eltern in so einem Fall, die Trennung von den Kindergartenfreunden als Chance zu sehen. „Es wird im Laufe des Lebens noch oft vorkommen, dass man sich neue Freunde suchen muss. Das ist auch ein Teil der Sozialerziehung“, sagt sie. Kinder entdeckten sich oft neu und es eröffneten sich ihnen neue Chancen.

Um die Bearbeitung von Gastschulanträgen effektiver zu machen, sei man laut Janka vor wenigen Jahren dazu übergegangen, die Anträge für die Dauer der gesamten Grundschulzeit gelten zu lassen. Zuvor hätten Eltern jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssen. Heute gelte eine Zusage bis auf Widerruf der Eltern. Für ein jüngeres Geschwisterkind müsse allerdings erneut ein Antrag gestellt werden.

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