Gegen einen Strafbefehl hatte ein 23-jähriger junger Mann Einspruch eingelegt, den er auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, also auf die Höhe oder die Anzahl der Tagessätze der in dem Dokument festgelegten Geldstrafe. Die Straftaten an sich, eine Körperverletzung in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung, gab der Angeklagte damit indirekt zu, die wurden also am Amtsgericht Cham unter Vorsitz von Richter Dr. Thomas Strauß am Dienstag gar nicht näher verhandelt.
Trotzdem trug die Staatsanwältin noch mal den Tatvorwurf vor, damit die Beteiligten im Gerichtssaal wussten, worum es bei der...