Gemeinderatsitzung
Die Gemeine Willmering ist auf der Suche nach zusätzlichen Feldgeschworenen

03.03.2024 | Stand 03.03.2024, 21:04 Uhr

In der Gemeinde wird weiterhin viel gebaut. Foto: Hans Schmelber

Die Gemeinderatssitzung dauert nur knapp eine halbe Stunde. Nach der Begrüßung und der Behandlung von Bauanträgen ging es um die Bestellung zusätzlicher Feldgeschworener.

Diese wirken in Gemeinden bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte.

Ein sehr altes Amt

Als Hüter der Grenzen, Mittler bei Grenzstreitigkeiten und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen. Das Amt des Feldgeschworenen gibt es seit dem 12. oder 13. Jahrhundert und ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung.

Das Feldgeschworenenwesen in Bayern ist seit 2016 immaterielles Kulturerbe. Aktuell sind in der Gemeinde vier Feldgeschworene bestellt. Aufgrund von Alter und gesundheitlichen Einschränkungen ist jedoch nur einer der Feldgeschworenen ohne Einschränkungen einsetzbar.

Ein Dutzend Termine im Jahr

Pro Jahr wird der Feldgeschworene bei acht bis zwölf Vermessungs- und Abmarkungsterminen für die Gemeinde tätig. Um auch zukünftig auf kurzfristige Ausfälle reagieren zu können, oder im Zuge von umfangreicheren Vermessungsarbeiten bei der Ausweisung von Baugebieten auf mehrere Feldgeschworene zurückgreifen zu können, ist die Gemeinde Willmering auf der Suche nach weiteren Feldgeschworenen.

Bei Interesse an diesem interessanten und traditionsreichen kommunalen Ehrenamt kann gerne mit der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer (0 99 71) 9 96 40 10 zu den Öffnungszeiten Kontakt aufgenommen werden.

Bauantrag befürwortet

Aufstockung: Antrag auf Aufstockung und Sanierung eines Dachgeschosses eines Zweifamilienwohnhauses in Prienzing-Siedlung. Das Vorhaben liegt im Innenbereich, der Gemeinderat befürwortete es einstimmig.

Zifling: Antrag auf Errichtung von Außenlagerflächen und Neubau von Material- und Schüttgutboxen in Zifling. Das Vorhaben wurde durch die Gemeinde im Freistellungsverfahren genehmigt. Vom Landratsamt wird kein Genehmigungsverfahren gefordert, daher keine Beschlussfassung.

fsh