Denkmalgeschützter Boden
Marktrat Stamsried: Alte Abfüllanlage beim Schloss soll abgebrochen werden

25.04.2024 | Stand 25.04.2024, 5:00 Uhr

Für den Abbruch der alten Abfüllanlage beim Stamsrieder Schloss muss eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz her. Foto: Evi Paleczek

In der Marktratssitzung wurde mehreren Bauanträgen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. So darf der Eigentümer des Schwesternwohnheimes, das veräußert wurde, in der Gemarkung Stamsried das Wohnhaus umbauen und dort zwei Wohnungen einrichten. Die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück sind nachzuweisen, so Bürgermeister Herbert Bauer.

Genehmigt wurde mit einer Gegenstimme die bereits errichtete Scheune mit Werkstatt in der Gemarkung Friedersried. Die Halle befinde sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks und wurde als grenznahes Gebäude errichtet. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

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Zugestimmt wurde dem Vorbescheid, der die Umnutzung eines Gebäudes und dessen Aufstockung um 50 Zentimeter in der Gemarkung Friedersried vorsieht. Da das Baugrundstück nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt, ist die Sicherstellung der Zufahrt noch nachzuweisen. Da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden, ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die bis zur Einreichung des offiziellen Bauantrages erfolgen muss, informierte Bauer. Damit kümmere sich das Landratsamt, sagte das Gemeindeoberhaupt.

Grabungsarbeiten auf dem Stamsrieder Schlossareal



Dem Marktrat lag ein Bauantrag zur Durchführung von Grabungsarbeiten im Rahmen des Abbruchs eines Gebäudes des Eigentümers des Stamsrieder Schlossareals vor. Das Bauvorhaben befindet sich im nicht überplanten Ortsbereich von Stamsried, informierte Bürgermeister Bauer. Der Eigentümer beantragt den Abbruch einer ehemaligen Abfüllanlage und eines weiteren Nebengebäudes. Es fallen Grabungsarbeiten bis zur Fundamenttiefe an. Da das Grundstück als Bodendenkmal (Archäologische Befunde im Bereich des frühneuzeitlichen Schlosses von Stamsried, zuvor Burg) kartiert ist, bedarf der Abbruch des Gebäudes einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.

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Keine Zustimmung erhielt der Bauantrag für eine Gartenmauer mit einer Höhe von 1,2 Meter des Eigentümers eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in der Gemarkung Stamsried (Am Großen Stein). Das Bauvorhaben, das wegen der Einfriedung schon mehrfach im Marktrat behandelt wurde, stand erneut auf der Tagesordnung. Der Antragsteller will eine Einfriedung von 1,2 Meter.

Den Vorschlag der Gemeinde, jeweils ein Feld der über 27 Meter langen Einfriedung aus Stein und Gabionen abwechselnd durch eine Bepflanzung zu ersetzen, um den naturschutzrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes gerecht zu werden, wurde auch im neuen Antrag am vergangenen Dienstag nicht berücksichtigt, erläuterte der Bürgermeister.

Nicht für Igel geeignet



Im gemeindlichen Bebauungsplan ist die Einfriedung ohne Sockel vorgesehen, um Kleinsäuger (wie Igel) es zu ermöglichen in das Grundstück des Eigentümers zu gelangen. Nach Rücksprache beim Sachgebiet für den Naturschutz am Landratsamt Cham sei dies bei Gabionen nicht gewährleistet, begründete Bürgermeister Herbert Bauer die Ablehnung, dem alle Markträte zustimmten.

Neues geplant?



Ein Marktrat wollte wissen
, ob nach dem Abbruch der alten Abfüllanlage beim Stamsrieder Schlossareals dort wieder was hinkomme. Bürgermeister Bauer sagte: „Der Eigentümer war bei einer Nachfrage nicht zu erreichen.“

rjm