Notwehrsituation ausgeschlossen
Polizist wegen mutmaßlich unberechtigter Schüsse auf Quad in Roding angeklagt

09.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:50 Uhr

Ein Polizist, der im Mai 2022 auf die Reifen eines flüchtenden Quadfahrers geschossen hatte, wurde nun von der Regensburger Staatsanwaltschaft angeklagt. −Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa

Nach mehreren Schüssen auf die Reifen eines flüchtenden Quadfahrers bei Roding im Landkreis Cham hat die Staatsanwaltschaft einen Polizisten angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 36 Jahre alte Beamte unrechtmäßig seine Dienstwaffe benutzt hat.



Auch der Fahrer des Quads sei angeklagt worden, berichtete der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Thomas Rauscher, am Mittwoch. Mehrere Medien hatten über die Anklageerhebung berichtet.

Polizist schoss vier Mal auf die Reifen



Im Mai 2022 hatten Polizisten bei Roding versucht, den Quadfahrer anzuhalten. Der nach den Ermittlungen betrunkene Fahrer war allerdings geflüchtet. Laut der damaligen Darstellung soll der Quadfahrer dabei auf die Streifenbeamten zugefahren sein. Deswegen habe der nun angeklagte Polizist insgesamt vier Mal auf die Reifen geschossen.

Staatsanwaltschaft schließt Notwehrsituation aus



Die Staatsanwaltschaft geht nun aufgrund von Gutachten davon aus, dass der 36-Jährige entgegen früherer Angaben nicht durch den flüchtenden Fahrer gefährdet worden sei. Im Gegenteil soll das Quad von dem Polizisten weggefahren sein, als eine Kugel einen hinteren Reifen traf. Eine Notwehrsituation schließt die Staatsanwaltschaft daher aus.
Laut Anklageschrift hatte der Polizist später auch in einer Aktennotiz von der angeblichen Gefährdung durch den Quadfahrer berichtet. Er habe sich nur in Sicherheit bringen können, indem er sich in ein angrenzendes Feld fallen ließ, hieß es in dem Dokument. Dem Beamten wird nun gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, versuchte Körperverletzung in Amt sowie Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen.

Ohne Führerschein und mit 1,4 Promille auf dem Quad unterwegs



Der Quadfahrer wurde unter anderem angeklagt, weil er ohne Führerschein mit 1,4 Promille gefahren sein soll. Das Chamer Amtsgericht muss nun die Anklagen prüfen, einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass für beide Angeklagte bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

− dpa