Cham/Landkreis. Geflügelausstellungen und -märkte können im Landkreis Cham ab sofort wieder regulär abgehalten werden. Das Landratsamt hat mit Allgemeinverfügung vom 2. Mai das für den Landkreis angeordnete Veranstaltungsverbot für Geflügelausstellungen und -märkte aufgehoben. Zudem wurde die Anordnung von erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Fütterungsverbot für Wildvögel widerrufen.
Nach der Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern rückläufig. Aufgrund der geringen Anzahl von...