Bei der Sitzung des Verkehrsausschusses stellte die städtische Verwaltung auch den Plan für die Parkregelungen während des Abrisses des alten Parkhauses vor. Demnach ist nach den Pfingstferien vorgesehen, in einem ersten Schritt die Gehring-, die Metz- und die Schirnstraße zum Parken nur noch für Anwohner mit Parkausweis freizugeben – die Durchfahrt selbst bleibt allerdings erlaubt. In einem zweiten Schritt, wenn die Gehringstraße wegen des Abbruchs dann zwischen der Metz- und der Schirnstraße komplett gesperrt werden muss, bleibt es in den übrigen Straßen bei der Anwohner-Parkregelung...