Erfolg für die Wähler für Wähler: Das Bürgerbegehren gegen die geplante Seilbahn Kelheim-Saal ist zulässig. Am 7. Januar 2024 dürfen die Gemeindebürger über das Projekt abstimmen. Doch auch an anderer Stelle hat sich die Sachlage geändert – was bringt der Entscheid überhaupt?