Mann greift Freundin brutal an
Kein versuchter Totschlag in Sinzing – „Rücktritt“ bewahrt vor langer Haftstrafe

26.04.2024 | Stand 26.04.2024, 17:44 Uhr

Brutaler Angriff auf Freundin: Der Angeklagte (Mitte, im Bild mit seinen Anwälten Christian Meisl, re., und Christoph Schönhofer, li.) stand nicht das erste Mal wegen Gewalt vor Gericht. Foto: Baumgarten

Heftiger Angriff auf einem Parkplatz in Sinzing (Landkreis Regensburg) war kein versuchter Totschlag – ein 24-Jähriger muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre ins Gefängnis.



Für den brutalen Angriff auf seine damalige Freundin in Sinzing muss ein 24-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Weil er sie „züchtigen und erniedrigen“ wollte, so das Regensburger Schwurgericht, habe er sie misshandelt und ihr mit Anlauf in die Hüfte getreten. Den angeklagten Totschlag sah das Gericht nicht – weil der Mann von sich aus aufhörte, ging die Kammer vom strafbefreienden Rücktritt aus. Chats, die ihn zu einer früheren Beziehung bereits vor Gericht brachten, warfen kein gutes Licht auf ihn.

Lesen Sie auch: Paukenschlag in Regensburg: Gericht hebt Haftbefehle wegen Mordversuchs auf

Was sich am 4. August 2023 auf dem Parkplatz eines Sinzinger Supermarkts abspielte, konnte im Prozess gegen den 24-Jährigen gut rekonstruiert werde: Man traf sich wegen eines Übergriffs wenige Tage zuvor zur Aussprache – initiiert von einem Bekannten des Opfers. Immer wieder hatte Eifersucht die frische Beziehung von Anfang an schwer belastet. Der Mann beschimpfte seine Freundin, unterstellte ihr, als Prostituierte zu arbeiten und mehrere Nebenbuhler zu haben. Das bestritt die Mutter eines Sohnes vehement.

Aussprache endete in brutaler Gewaltorgie



Als bei der geplanten Aussprache erneut Vorwürfe und Beleidigungen fielen, ohrfeigte die Geschädigte den 24-Jährigen – woraufhin der ausrastete. Er schlug zurück, packte die Frau an den Haaren, riss sie um und schleuderte ihren Kopf mehrfach auf und ab, ehe er sie fallen ließ. Als der Angeklagte auf sein regungslos am Boden liegendes Opfer eintreten wollte, zog ihn der Bekannte der Frau weg. Das alles hatte eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

„Dem Angeklagten kam es darauf an, sie zu züchtigen, weil sie mit dem Schlag gegen ihn aufbegehrt hatte“, fasste es Vorsitzender Richter Thomas Polnik zusammen. Dann jedoch folgte der Tritt aus vollem Anlauf – „so, wie wenn man eine Abfalldose wegkickt“, beschrieb es der Schwurgerichtsvorsitzende in der sehr ausführlichen Urteilsbegründung. „Er wollte sie so nochmals erniedrigen.“

Opfer musste in Klinik behandelt werden



Für die Geschädigte endete der Angriff mit einem zweitägigen Klinikaufenthalt, für ihren Ex-Freund in Untersuchungshaft. Eine Entschuldigung, die der Angeklagte gleich am ersten Prozesstag an sie adressiert hatte, lehnte die Frau ebenso ab, wie die 2000 Euro eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Vielmehr kam es vor den Augen des Schwurgerichts zum Streit, zumal die Frau in ihrer Aussage angab, nur wenige Tage vor der Tat von dem 24-Jährigen misshandelt worden zu sein. Auch das sah das Gericht als gegeben an, so Polnik weiter. Rechtlich bewertete das Gericht den Vorfall vom 4. August als gefährliche Körperverletzung. Weil der 24-Jährige von ihr abließ, ohne weggehalten zu werden, sei es als strafbefreiender Rücktritt zu sehen. „Sie zu töten, hat der Angeklagte nicht vorgehabt“, erklärte Polnik im Urteil.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Richterin erhebt Vorwürfe: Endete Festnahme in Regensburg in Polizeigewalt?

Dass er gestand, in Briefen von Reue schrieb und mit den Ermittlern kooperierte, rechnet das Gericht zu seinen Gunsten. Eine einschlägige Vorstrafe und seine „äußerst rohe Vorgehensweise“aber gegen ihn. Der Angeklagte habe ein Problem mit Aggressionen. Der Schwurgerichtsvorsitzende zitiert dazu aus einem Urteil – auch da ging es um eine Beziehungstat. Weil die Frau schwanger war, drohte der 24-Jährige, er werde ihr das „Kind aus dem Leib ziehen und drauftreten“. Laut Polnik heftige Worte, die auch mit dem kulturellen Hintergrund nicht zu rechtfertigen wären. Das müsse er bald in den Griff kriegen.