Plädoyers gehalten
Messerattacke in Pension in Barbing: Verteidiger fordert Freispruch

17.01.2024 | Stand 17.01.2024, 19:44 Uhr

Der Angeklagte (li.) mit seinem Verteidiger Foto: Neumann

Notwehr oder versuchter Mord? Im Prozess um die Messerattacke in Barbing (Landkreis Regensburg), bei der ein 63-Jähriger seinen Nachbarn verletzt haben soll, wurden die Plädoyers gehalten.



Letztendlich klappte es doch noch mit der Zeugenvernehmung. Im Prozess um einen 63-Jährigen, der in einer Pension in Barbing seinen 31-jährigen Zimmernachbarn mit einem Messer attackiert haben soll, erschien das mutmaßliche Opfer am Mittwoch nach mehrmaliger Ladung am Landgericht Regensburg.

Aussagen sollte der Mann, der durch den Stich mit einem Küchenmesser verletzt worden war, nämlich bereits zu Prozessbeginn. Allerdings war er weder erschienen, noch konnte er ausfindig gemacht werden. Nachdem der Vorsitzende Richter Thomas Polnik den Zeugen am dritten Verhandlungstag schließlich telefonisch erreicht hatte, schaffte er es „mit Überzeugungsarbeit“, ihn zum Erscheinen zu bewegen.

Im Zeugenstand betonte der 31-Jährige, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können, der für den 63-Jährigen zu einer Anklage wegen Versuchten Mordes geführt hatte. Er blieb allerdings dabei, dass der Angeklagte „aus dem Nichts“ zugestochen habe. „Es ging unfassbar schnell“, sagte er. Er habe sich lediglich wegen der lauten Musik aus dem Zimmer beschweren wollen.

Messerattacke in Barbing: Kam es vorab zu einem Streit?



In den vorherigen Verhandlungstagen hatten Zeugen aus der Pension ausgesagt, dass es vorab zu Streitigkeiten zwischen den Männern gekommen sein soll. Tatsächlich gesehen hatte eine Auseinandersetzungen jedoch niemand. Der Angeklagte hatte außerdem gegenüber der Polizei angegeben, dass er von seinem Zimmernachbarn in den Bauch und ins Gesicht geschlagen worden sei. Am Ende der Zeugenaussage des 31-Jährigen ließ das Gericht noch den aufgezeichneten Notruf abspielen, den der Verletzte abgesetzt hatte. „Ich blute, ich blute“, ist darauf zu hören, „ich traue mich nicht mehr in meine Wohnung.“

In der Verhandlung zeichnete auch der Sachverständige Ludwig Schmid, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ein Bild des Angeklagten. In vorangegangenen Besuchen im Gefängnis in Hof, wo der 63-Jährige seit der Tat in U-Haft sitzt, habe er erzählt, dass für ihn nun „alles verloren“ sei. Er habe durch die Inhaftierung nicht nur seine Unterkunft, sondern auch seine Arbeit verloren. Generell habe sich der Mann ihm „eher zurückgezogen“ gezeigt – „so wie er sich auch hier in der Verhandlung präsentiert“, führte Schmid aus.

Plädoyers gehalten: Verteidiger fordert Freispruch



Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgte der Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft. Der Sachverhalt stehe im Wesentlichen so fest, wie in der Anklageschrift beschrieben, hieß es darin. Der Angeklagte sei des Versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Dass es im Vorfeld tatsächlich Auseinandersetzungen oder einen tätlichen Angriff gegeben habe, habe sich nicht beweisen lassen. Das Opfer sei „arg- und wehrlos“ gewesen und hätte durch den Stich durchaus tödlich verletzt werden können. Eine Freiheitsstrafe in Höhe von neun Jahren sei deshalb gerechtfertigt.

Verteidiger Philipp Janson sprach in seinem anschließenden Plädoyer hingegen von Notwehr. Sein Mandant habe sich selbst einem Angriff ausgesetzt gesehen und „in absoluter Bedrängnis“ gehandelt. Für den nicht vorbestraften Angeklagten forderte er deshalb einen Freispruch. Falls das Gericht „dem nicht folge“, sehe er lediglich den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Hier sei als Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung zu verhängen.

Das Urteil wird voraussichtlich am 25. Januar fallen.