Ein Erdwall auf einem Grundstück am Hönighausener Ortseingang behindere die Sicht auf die Gemeindeverbindungsstraße, angehäufter Schutt gefährde spielende Kinder. So lauten die Argumente von Anwohnern gegen die Geländenutzung als Lagerplatz. Der Pächter versteht die Aufregung nicht, Landratsamt und Bürgermeister geben ihm recht.