Landkreis. Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale) erhalten haben, sind verpflichtet, dem Landratsamt bis zum 30. April einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Im Verwendungsnachweis sind die dem Verein tatsächlich entstandenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 vollständig anzugeben. Übersteigt der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 den ausbezahlten Zuschuss, muss der Verein nichts weiter veranlassen. Sofern der Differenzbetrag der Energieausgaben der Jahre...