Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss ein Regensburger (19) für lange Zeit ins Gefängnis – der Anklagevertreter sieht besonderen Ausnahmefall im Jugendstrafrecht. Die Verteidiger plädieren dagegen auf verminderte Schuldfähigkeit.
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss ein Regensburger (19) für lange Zeit ins Gefängnis – der Anklagevertreter sieht besonderen Ausnahmefall im Jugendstrafrecht. Die Verteidiger plädieren dagegen auf verminderte Schuldfähigkeit.
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