Schuldspruch liegt über Höchststrafe
Hartes Urteil zur Bluttat in Burgweinting: Vergewaltiger muss elf Jahre in Haft

15.03.2024 | Stand 15.03.2024, 19:09 Uhr |

Das Landgericht in Regensburg hat das Urteil gegen den 19-Jährigen (li., im Bild mit seinen Strafverteidigern Helmut Mörtl und Julian Wunderlich, v.r.) gesprochen. Foto: Baumgarten

Elf Jahre Haft wegen versuchten Mordes, schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung – das Regensburger Landgericht hat zur Bluttat von Burgweinting hart geurteilt. Der Schuldspruch nach Jugendstrafrecht lag über der eigentlich Höchststrafe für Heranwachsende von zehn Jahren. Zudem ordnete die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.



Der junge Regensburger war angeklagt, am 22. April 2023 eine 23-Jährige in Burgweinting brutal vergewaltigt zu haben. Er soll sie an jenem Samstagabend spätabends in das Waldstück gelockt haben, über sie hergefallen sein und der jungen Frau danach mehrfach ein Messer in den Körper gerammt und einen Stein auf den Schädel geschlagen haben.

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Die Anklage hatte die Bluttat daher als versuchten Mord eingestuft. Der 19-Jährige soll sein Opfer gefesselt und geknebelt haben, ehe er sie laut Ermittlern „zum Sterben zurückgelassen“ haben soll. Kabelbinder, Klebeband und auch das Messer hatte er wohl mitgebracht. Das Opfer schleppte sich später in eine Tankstelle. Keine 24 Stunden später wurde der junge Mann vom SEK in seiner nahe Wohnung verhaftet.

Zur Tat und den Beweggründen hatte der Angeklagte geschwiegen, wollte sich an keinerlei Details erinnern. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass man den Tattag mit Videospielen und Joints verbracht hatte. Ein Freund, der einst bei dem 19-Jährigen übernachtete, sagte aus, dass dieser einige Zeit weggewesen sei – angemerkt habe er ihm danach jedoch überhaupt nichts. Er sei völlig normal gewesen.

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Die Verteidiger des jungen Regensburgers hatten sechs Jahre und eine Sozialtherapie für angemessen gesehen. Aufgrund des exzessiven Rauschgiftkonsums vor der Tat sahen sie die Schuldfähigkeit ihres Mandaten als eindeutig vermindert. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte die höchstmögliche Strafe und bejahte einen Ausnahmefall im Jugendstrafrecht – 15 Jahre Jugendstrafe sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurden beantragt.

Zu den Details der Urteilsbegründung der Großen Jugendkammer berichten wir später ausführlich.

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