Nach Missbrauchs-Vorwürfen
Rammstein-Sänger Lindemann kündigt juristische Konsequenzen an

08.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:39 Uhr

Till Lindemann, Frontsänger der Band Rammstein. −Foto: Malte Krudewig/dpa

Rammstein-Sänger Till Lindemann weist Vorwürfe gegen ihn zurück. Seine Interessen lässt der 60-Jährige nun anwaltlich vertreten. Das gaben die Berliner Rechtsanwalte Simon Bergmann und Christian Schertz am Donnerstag bekannt.



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„In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, heißt es darin. „So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

Die Anwälte kündigten juristische Konsequenzen an. „Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten.“

Frauen angeblich speziell für Aftershowparty ausgewählt



Mehrere Frauen haben in den vergangenen Tagen - teilweise anonym - Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Lindemann erhoben. Die Frauen schildern Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

In einer Stellungnahme von Rammstein hieß es bereits vor einigen Tagen, die Vorwürfe hätten sie sehr getroffen und man nehme sie außerordentlich ernst. „Unseren Fans sagen wir: Es ist uns wichtig, dass Ihr euch bei unseren Shows wohl und sicher fühlt - vor und hinter der Bühne.“

Weiter hieß es in dem Schreiben: „Wir verurteilen jede Art von Übergriffigkeit und bitten euch: beteiligt euch nicht an öffentlichen Vorverurteilungen jeglicher Art denen gegenüber, die Anschuldigungen erhoben haben. Sie haben ein Recht auf ihre Sicht der Dinge.“ Auch die Band habe aber ein Recht - nämlich ebenfalls nicht vorverurteilt zu werden.

− dpa