EU-Parlament entscheidet
Gewalt gegen Frauen: Europäische Union legt Mindeststandards für Schutz fest

07.05.2024 | Stand 07.05.2024, 12:37 Uhr

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen Frauen künftig besser vor Gewalt schützen. − Symbolbild: Fabian Sommer/dpa

Der Schutz von Frauen vor Gewalt bekommt erstmals einheitliche Mindeststandards in der EU. Am Dienstag nahm der Rat der Europäischen Union die Richtlinie an, die unter anderem Zwangsheiraten, Genitalverstümmelung und die Weitergabe intimer Bilder im Internet als Straftaten einstuft.



Auch Maßnahmen gegen Vergewaltigung und zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt werden eingeführt. Das EU-Parlament hatte dem Kompromisstext schon am 24. April zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu überführen.

Ein bis fünf Jahre Haft bei Gewalt gegen Frauen im Internet



Die Verbrechen, zu denen auch Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Frauen im Internet zählen, sind künftig mit einem bis fünf Jahren Haft zu ahnden. Auch werden erschwerende Umstände festgesetzt, etwa wenn die Straftat an Minderjährigen, früheren oder aktuellen Partnerinnen oder Frauen in besonderen Positionen wie Journalistinnen oder Menschenrechtsaktivistinnen begangen wird.

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Vergewaltigung nicht abgedeckt



Anders als von Kommission und Parlament vorgeschlagen, deckt der Text aufgrund des Widerstands aus Mitgliedsländern unter anderem aus Deutschland und Frankreich den Straftatbestand der Vergewaltigung jedoch nicht ab.

„Ja heißt Ja“ – aber nur in Teilen Europas



Damit hat das Prinzip „Ja heißt Ja“, das viele Frauenrechtlerinnen fordern, keine europaweite Gültigkeit. Das Prinzip gilt unter anderem in Schweden und Spanien: Frauen müssen Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt.

Prinzip „Nein heißt Nein“ in Deutschland



In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 dagegen das Prinzip „Nein heißt Nein“. Eine Vergewaltigung liegt danach dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.

− dpa