Fast verstehen konnte Richterin Birgit Fischer einen jungen Mann, der sich gemeinsam mit einer Freundin vor dem Chamer Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten musste. Er hatte einen betrunkenen Jugendlichen nur hindern wollen, erneut in ein Wirtshaus zu gehen, aus dem dieser kurz zuvor verwiesen worden ist. Als Worte nicht mehr halfen, versetzte er seinem Gegenüber einen Faustschlag gegen den Kopf.
Nun muss er dafür eine Geldstrafe zahlen.
Die beiden befreundeten jungen Leute waren bei einer privaten Feier in einem Gasthaus im Hohenbogenwinkel. Recht lustig war es – und auch...