Paukenschlag im Rotbier-Streit: In der Auseinandersetzung um die Nürnberger Bierspezialität hat die kleine Altstadthof-Brauerei im Schatten der Kaiserburg gegen die große Tucher Privatbrauerei offensichtlich einen klaren Sieg vor Gericht errungen.
Im Namen des Volkes hat die 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht Nürnberg-Fürth durch den Vorsitzenden Richter Jörg Eichelsdörfer nun kürzlich entschieden, dass Tucher sein Rotbier nicht mehr unter der Bezeichnung „Original Nürnberger Rotbier“ anbieten oder in Verkehr bringen darf.
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