Bauvorhaben löst Bedenken aus
Chamerau: Gemeinderäte lehnen Aufstellungsbeschluss für PV-Anlage in Haderstadl ab

20.04.2024 | Stand 20.04.2024, 11:00 Uhr

Zwei Bauvorhaben betreffen die Gemarkung Haderstadl. Foto: Martin Schönhuber

Auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Chamerau waren unter anderem wieder Baugesuche und Bauangelegenheiten zu besprechen. Trotz teilweise heftiger Diskussionen wurden alle Beschlüsse einvernehmlich gefasst.

Auf der Flurnummer 292 Gemarkung Lederdorn möchte die Firma Altmann-Dendorfer Bau eine Lagerhalle für Baumaschinen errichten. Auf der Flurnummer 268/4 Gemarkung Chamerau plant Franz Hackl die Errichtung eines Carports. Auf der Flurnummer 596/7, Gemarkung Haderstadl will Tobias Mayer einen Anbau an das bestehende Wohngebäude verwirklichen, das Dachgeschoss zu einer zweiten Wohnung umbauen und eine Schleppdachgaube errichten.

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Der Bebauungsplan „Roßbach“ muss geändert werden. Grund ist eine Beschwerde eines Nachbarn über ein geplantes Bauvorhaben. Hauptsächlich geht es um die Höhe der geplanten Auffüllung. Ursprünglich schreibt der Bebauungsplan ein maximale Höhe von 1,5 Metern vor. Bürgermeister Baumgartner räumt ein, dass diese Vorgabe wohl ein wenig zu niedrig war. Deshalb durften viele der Bauherrn teilweise erheblich davon abweichen, bisher ohne Einwendungen.

Die Verwaltung hat die Abweichungen von einem Ingenieurbüro dokumentieren lassen und den Gemeinderäten zukommen lassen. Daraus geht hervor, dass die Vorgaben des Bebauungsplans teilweise ums Doppelte überschritten wurden. Nun aber will ein Nachbar des Bauherrn der letzten Parzelle eine Abweichung vom Bebauungsplan nicht hinnehmen und greift die Gemeindeverwaltung unter anderem in einem Schreiben, welches Stefan Baumgartner verlas, „mehr als massiv“ an.

Vermittlung gescheitert

Diverse Vermittlungsversuche seitens Verwaltung und Bürgermeister scheiterten unschön. Insgesamt führten Vorgehensweisen in diesem Baugebiet zu einer gehörigen Verärgerung beim Bürgermeister und der Verwaltung.

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Trotzdem wurde im Gemeinderat sachlich diskutiert. Keiner Wortmeldung war zu entnehmen, dass irgendjemand die angeblichen Beeinträchtigungen, welche gegen das Bauvorhaben vorgebracht wurden, nachvollziehen konnte. Trotzdem wurde als Kompromiss vorgeben, dass statt der gewünschten Auffüllung von 4 Metern 3,5 Meter vorgeschrieben werden.

Des Weiteren wurde festgelegt, das die Wandhöhen von der geplanten (späteren) Geländeoberfläche gemessen werde. Abstandsflächen richten sich nach der bayrischen Bauordnung. Für Auffüllungen gilt eine maximale Höhe von 3,5 Metern, für Abgrabungen 2,0 Meter. Für Terrassierungen sind Mauern von maximal 3,0 Metern zulässig.

Auf der Flurnummer Gemarkung Haderstadl soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt werden. Der Bauwerber bittet um die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan. Die Gemeinde bat das Landratsamt um eine Voreinschätzung. Dieses Schreiben wurde in der Sitzung verlesen und lag den Gemeinderäten vor.

Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde löst das sehr kleinflächige Vorhaben aufgrund der isolierten Lage in der freien Landschaft Bedenken aus. Diese Anlagen sollten möglichst konzentriert gebaut werden, um einer Zersplitterung der Landschaft vorzubeugen. Auch in Bezug auf die Lage in einer ökologisch wertvollen und hochwertigen Landschaft drängt sich die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine PV-Freiflächenanlage nicht auf. Die Gemeinde plant in diesem Bereich keine Konzentrationsfläche für PV-Freiflächenanlagen. Unter diesen Voraussetzungen wird eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt.

Aufstellungsbeschluss abgelehnt

Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Oberer Bayerischer Wald“. Die Aufstellung eines für das Vorhaben erforderlichen Bebauungsplanes widerspricht in der Regel dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes. Im Einzelfall wird eine Befreiung und damit eine mögliche „Planung in die Befreiungslage“ geprüft.

Da der Standort relativ weit abgesetzt von der Bebauung liegt und daher zu einer Zersplitterung der Landschaft beiträgt und keine Vorbelastung der Landschaft durch übergeordnete Infrastrukturanlagen gegeben ist, bestehen Bedenken. Die angrenzenden Gehölzstrukturen und Waldränder dienen als relativ störungsarme Biotopverbundlinien, die Bedeutung als Lebensraum ist daher relativ hoch. Die Freiflächenphotovoltaikanlage wirkt in der freien Landschaft als Fremdkörper. Durch die Einzäunung werden Biotopverbundlinien beeinträchtigt und Lebensräume reduziert.

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Aufgrund dieser Bedenken lehnte der Gemeinderat es ab, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ist abgeschlossen, Es wurden keine Einwendungen erhoben. Die Jahresrechnung wurde zur Kenntnis genommen und der Bürgermeister wurde für die Jahresrechnungen 2019 und 2020 entlastet.

Schultoiletten saniert

Zum Schluss gab Baumgartner bekannt, dass die 30 Jahre alten Schultoiletten in den Sommerfreien erneuert werden und auch eine Behindertentoilette eingebaut wird, Weiter soll geprüft werden, ob eine Vergrößerung der Aula und der Mensa möglich ist, da die Zahl der Schüler, welche die Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen, bereits auf 51 angestiegen ist.

Der geplante Bürgersteig an der im Bau befindlichen Straße in Roßbach wird sehr teuer. Es wird geprüft, wie dieser verwirklicht werden kann.

Jahresrechnung

Information zur Jahresrechnung: Der Gesamthaushalt 2020 beträgt 6,6 Millionen Euro. Das Vermögen beläuft sich auf 239000 Euro, im Vorjahr auf 60000 Euro. Die Schulden belaufen sich auf 1182000 Euro. Sie sind um 190000 Euro im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

kmi