Gemeinderat
Gebühren festgelegt: Eintrittspreise für das Freibad in Grafenwiesen sind gestiegen

24.04.2024 | Stand 24.04.2024, 19:00 Uhr

Die Eintrittspreise für das Freibad Grafenwiesen wurden erhöht. Fotos: Heinz Pletl

Hauptpunkt der Gemeinderatssitzung in Grafenwiesen vom vergangenen Montag war die Bauleitplanung der Gemeinde mit 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Sattelweg. Zunächst informierte Bürgermeisterin Sabine Steinlechner über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die meisten Institutionen hatten keine Einwände gegen den neuen Bebauungsplan. Allein das Wasserwirtschaftsamt Regensburg habe einige Hinweise für die Beseitigung von Oberflächenwasser erläutert und gab eine zusammenfassende Stellungnahme ab. „Die Beurteilung der Aufnahmefähigkeit des Bodens mittels Sickertest an repräsentativen Stellen im Geltungsbereich ist nachzureichen. Falls nicht versickert werden kann, braucht es außerdem einen Nachweis, dass die beiden Regenüberlaufbecken Rimbach und Grafenwiesen die zusätzlich angeschlossenen Flächen aufnehmen können“, heißt es darin.

Wasserwirtschaftsamt sieht Erschließung als nicht gesichert



Bis dahin sehe das Wasserwirtschaftsamt die Erschließung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung als nicht gesichert an. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Bauleitplanungssatzung sind aus Sicht des Amtes daher nicht gegeben.

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Die Gemeinde Grafenwiesen hat hierauf reagiert und folgendes in den Bebauungsplan mitaufgenommen: „Befestigte Flächen sind so zu gestalten, dass das Niederschlagswasser versickert werden kann. Die Zufahrt zu den Garagen, alle Stell- und Lagerflächen sind versickerungsfähig auszubauen.

1,5 Liter pro Sekunde

Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser ist in eine Regenwasser-Auslaufzisterne einzuleiten und darf nur gedrosselt in den Mischwasserkanal abgeführt werden. Der Drosselabfluss darf je Parzelle maximal 1,5 Liter pro Sekunde betragen. Das Rückhaltevolumen beträgt bei der Parzelle eins 8 Kubikmeter, bei den restlichen Parzellen 4 Kubikmeter. Die Lage ist im Eingabeplan darzustellen. Die Straßenentwässerung erfolgt über den vorhandenen Mischwasserkanal. Die Satzung konnte somit unter Abwägung aller Stellungnahmen beschlossen werden.

Benutzung des Freibades Grafenwiesen



Die Satzung für die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Grafenwiesen gilt ab 1. Juni wie folgt: Einzelkarten für Personen ab 18 Jahre betragen fünf Euro, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sowie Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (Grad der Behinderung ab 50 Prozent) zahlen 3 Euro. Saisonkarten für Personen ab 18 Jahre sind für 95 Euro zu haben. Saisonkarten für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, Schüler, Studenten, sowie Schwerbehinderte (Grad der Behinderung ab 50 Prozent) kosten 40 Euro. Familienkarten ab zwei Personen und mehr (einschließlich Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahre) kosten 150 Euro. Die Familienkarten gelten für eine Badesaison.

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Der Feierabendtarif gilt für alle Personen, die das Freibad erst nach 16 Uhr benutzen. Einheimische und Feriengäste sowie Personen ab 18 Jahren zahlen ab 16 Uhr drei Euro. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, Schüler, Studenten, und Schwerbeschädigte (Behinderungsgrad ab 50 Prozent), Arbeitslose und Wasserwachtmitglieder bezahlen im Feierabendtarif zwei Euro. Außerdem wird der Kurbeitrag ab 1. Januar 2025 auf 1,50 Euro angehoben.

1935 Euro vom Frauenbund

An Spenden nahm das Gremium eine Zuwendung in Höhe von 1935 Euro vom Frauenbund Grafenwiesen für den Kinderspielplatz erfreut an. Sabine Steinlechner bedankte sich explizit bei der Vorsitzenden des Frauenbundes Grafenwiesen, Martina Wiesmeier.

Weiterhin wurden die Wahlvorstände für die Europawahl bestellt.

Stimmbezirk 1 – Rathaus Sitzungssaal: Wahlvorsteherin ist Sabine Steinlechner. Als stellvertretende Wahlvorsteher steht Kathrin Amberger zur Verfügung.

Briefwahl im 1. Stock Zimmer 9: Briefwahlvorsteher ist Andreas Mühlbauer. Stellvertretende Briefwahlvorsteherin ist Benita Vogl .

Unter Bekanntgaben informierte Sabine Steinlechner dass der Unfallversicherungsschutz für die neu gegründete Kinderfeuerwehr Martinshörnchen der Feuerwehr Grafenwiesen wurde durch die KUVB bestätigt. Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schlussbescheid vom 26. März die Zuwendung für die Beschaffung des Wegepflegegerätes der Marke Traktor John Deere mit 103649 Euro festgesetzt.

Vermehrte Wasserrohrbrüche wurden repariert



Steinlechner teilte ferner mit, dass in letzter Zeit wieder vermehrt Wasserrohrbrüche auftraten. Alle wurden umgehend repariert. Die Firma Pongratz aus Neukirchen b. Hl. Blut hat einen weiteren Straßensinkkasten bei der Einmündung Schönbuchener Straße und Hohenbogenstraße gesetzt, sodass die Straßenentwässerung nun wie geplant funktioniert. Der Firma Preiß Rundholzverarbeitung wurde der Auftrag über die Anfertigung von Spielgeräten für den gemeindlichen Spielplatz bei der Kirche erteilt.

Behandelte Bauanträge Anfragen:

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Watzlfeld im Kastanienweg 1; Bauantrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Wärmehalle des Freibades Grafenwiesen zu einem Gastraum mit 20 Sitzplätzen in der Schönbuchener Straße 49; Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren – Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Thenrieder Weg 32. Alle Anträge wurden einstimmig abgesegnet. Gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach zum Thema Fichtenweg gab es außerdem keine Einwände.

khp