Missstände beheben
Gemeinderat: Ortseingang Walderbach-West soll neugestaltet werden

05.05.2024 | Stand 05.05.2024, 11:00 Uhr

In der jüngsten Sitzung ging es erneut um die Städtebauförderung und die Weiterentwicklung der Regentalgemeinde. Auf dem Bereich, auf dem die Nahversorgung für die Gemeinde gesichert wird, geht es auch weiter voran. Foto: Ulrike Niklas

In seiner 47. Sitzung hatte der Gemeinderat Walderbach vielerlei Themen in Bezug auf Bauanträge und Bauvoranfragen auf der Tagesordnung, darunter der Neubau von 15 Pferdeunterstellboxen mit Sattelkammer und die Vergrößerung des kleinen Pferdestalls.



Das gemeindliche Einvernehmen konnte mit zwei zu neun Stimmen nicht erteilt werden. Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass sich das Vorhaben gegebenenfalls nicht nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch wird befürchtet, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt bleiben und das Ortsbild beeinträchtigt wird.

Mehrere Einvernehmen erteilt

Zudem galt es, über eine Voranfrage Teilabbruch Scheune und Umbau in ein Einfamilienhaus mit integriertem Schuppen, Gemarkung Kirchenrohrbach , die Errichtung eines Carports, Gemarkung Walderbach, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einfriedung, Gemarkung Walderbach (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes), zu entscheiden, wobei jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

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Unter dem Punkt Städtebauförderung wurde der Entwurf zur Neugestaltung des Ortseingangsbereiches Walderbach West in Vorlage gebracht. Er ist mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt worden und wurde in der Sitzung erläutert. Die Regierung stimmte insoweit zu: aus förderrechtlichen Gründen der Bildung von zwei Bauabschnitten, die gemeinsam umgesetzt werden können; der Verwendung von gestalterischen Leuchten für die Straßenbeleuchtung in Anlehnung an die bereits vorhandenen Leuchtentypen unter Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln (LED); den verschiedenen Oberflächenbelägen (Pflaster, Asphalt), wobei umgehend eine Musterfläche erstellt werden soll. Die Räte stimmten der Planung sowie der aus förderrechtlichen Gründen vorgesehenen Aufteilung in zwei gemeinsam umzusetzende Bauabschnitte zu. Alles Weitere wird veranlasst.

Zudem wurde der Entwurf der „Vorbereitenden Untersuchung“ zur Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgelegt. Zu fassen wäre der Einleitungsbeschluss für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung eines Sanierungsgebietes. Der Umgriff des Untersuchungsgebietes umfasst das Gebiet zwischen bzw. einschließlich Hauptstraße bis Höhe Wendenhofsiedlung 3 im Osten, den historischen Ortskern mit Klosteranlage, die Häuser an der Haselmühlstraße auf der anderen Regenseite im Süden, die Hauptstraße mit Häusern bis zur Ewald-Stark-Straße 4 im Westen.

Der Lageplan ist für die Dauer eines Monats in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Walderbach, Mitgliedsgemeinde Walderbach, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt und zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Sanierungsgebietes unberücksichtigt bleiben. Grund der Untersuchung ist, dass im Rahmen des mehrjährigen Ortserneuerungsprozesses der Ortskern nachhaltig gestärkt und wieder zu einem attraktiven Ortszentrum entwickelt werden soll.

Ziel ist es, bauliche Missstände, insbesondere im Bereich der Hauptstraße, und deren Barrierefreiheit zu beheben, das Ortsbild aufzuwerten und den dörflichen Charakter nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Förderung privater Investitionen geschaffen werden. Die Ratsmitglieder stimmten dem Entwurf der „Vorbereitenden Untersuchung“ zur Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu, weiter beschlossen sie die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „Ortskern Walderbach“.

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen dazu dienen, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen, über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu bekommen.

Zufahrt wird neu geregelt

Weiter beschlossen wurde das Kommunale Fassadenprogramm mit einer Ausstattung von 30000 Euro als Höchstförderbetrag je Maßnahme in der vorliegenden Fassung. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht.

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Sondergebietes Nahversorgung und des Ortseingangsbereiches Walderbach West wird der öffentliche Feldweg „Mauerweg“ mit in die Maßnahme einbezogen. Die Zufahrt wird im Rahmen der Neugestaltungsmaßnahme neu geregelt werden. Die Räte beschlossen daher, dass das Verfahren zur Einbeziehung des Weges durchzuführen ist.

run