Tesla
Neumarkter Anwalt über Elon Musk und den Berufswunsch Tech-Milliardär

06.05.2024 | Stand 06.05.2024, 11:32 Uhr

Milliardär Elon Musk hat mit der Marke Tesla ein Synonym für Elektro-Mobilität geschaffen. Foto: Sokolow/dpa

So ein Tech-Milliardär wie Elon Musk hat es nicht leicht. Schon gar nicht in Deutschland, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta mit einem (augenzwinkernden) Blick in die Entscheidungen deutscher Gerichte zeigt.



Hatten sie als Kind einen Berufs-Herzenswunsch? Was die wenigsten Kinder auf dem Job-Radar haben, das sind die wirklich coolen Berufe. Wie zum Beispiel „Tech-Milliardär“. Wobei einem in der Schule natürlich keiner beibringt, wie man eine so spannende und zugleich lukrative Tätigkeit erlernt. Problematisch ist freilich auch, dass es auf der Welt nur eine Handvoll dieser „Tech-Milliardäre“ gibt, es ist also nicht für jedes Kind eine freie Position zu erwarten.

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Einer von diesen ist Elon Musk, der Südafrikaner, der Amerika und dem Rest der Welt bewiesen hat, wie man kostengünstige Raketen baut, Menschen Mikrochips ins Gehirn setzt, Sozialnetzwerke in Trollparties verwandelt und insbesondere: Wie Elektromobilität funktioniert. Man mag von Musk halten, was man will: Hätte er nicht mit bisweilen betonköpfiger Sturheit seine Vision vom Elektro-Tesla vorangetrieben, wären E-Autos heute vermutlich keine ernstzunehmende Alternative zu enkelfeindlichen Verbrennern.

Teslas Versprechen zu autonomen Fahren beschäftigte Gerichte



Aber gerade Herr Musk mit seinen Teslas wirft natürlich auch Fragen dahingehend auf, ob „Tech-Milliardär“ ein Beruf ist, der glücklich macht. Da hat Tesla zum Beispiel die großartige Vision vom „autonomen Fahren“ in die Welt gesetzt und, typisch Elon Musk, auch gleich mal Nägel mit Köpfen gemacht und die technischen Grundlagen für den Computerchauffeur in seine Autos eingebaut. Geworben wurde mit einem „Autopiloten“ und einem zubuchbaren Paket „volles Potenzial für autonomes Fahren“.

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Weil Elon Musk eben Tech-Milliardär ist und kein Jurist, hat ihn die kleinkarierte Erbsenzählerei des Landgerichts München vermutlich in die Nähe der Raserei gebracht. Da bewirbt Tesla ein dermaßen großartiges Science-Fiction Produkt und die Richterinnen und Richter verbieten es ihm mit der Begründung, das sei „irreführend“, weil der deutsche Durchschnittsverbraucher glauben könnte, dieses Fahrzeug sei vollkommen selbstständig (was es leider nicht war) und ein autonomer Fahrzeugbetrieb sei in Deutschland straßenverkehrsrechtlich zulässig (was es leider nach § 1 StVG nicht ist – Az. 33 O 14041/19).

Umweltschützer protestierten in Brandenburg gegen Tesla-Fabrik



Aber bevor man ein Auto überhaupt irreführend bewerben kann, muss man es erstmal bauen. Musk würde dafür vermutlich Roboter bevorzugen, doch in seiner deutschen Fabrik braucht er auch ein paar menschliche Angestellte. Und was machen die, anstatt Elektroautos zusammenzubasteln? Betriebsrat! Tesla hat sich ja dagegen nicht einmal gewehrt, sondern wollte (typisch Musk), die Sache einfach nur beschleunigen. Doch dagegen klagte die Gewerkschaft IG Metall und wollte die Wahlen abbrechen lassen. Das Landesarbeitsgericht Berlin zeigte zumindest Mitleid mit dem Tech-Milliardär und er bekam seine übereilten Betriebsratswahlen ausnahmsweise erlaubt (Az. 11 TaBVGa 135/24).

Überhaupt würden die deutschen Behörden dem Tech-Milliardär ja gerne helfen, zum Beispiel bei der Erweiterung seiner „Giga-Fabrik“ in Grünheide. Umweltschützer aber haben sich neben seiner Fabrik in einem Baumhaus-Protestcamp verschanzt. Das Polizeipräsidium Brandenburg hätte sie von ihren Bäumen heruntergeholt, doch das Verwaltungsgericht Potsdam entschied: das „Camp zum Schutz des Waldes“ darf sogar erweitert werden. Versammlungsfreiheit und so ... (Az. 3 L 221/24). Ich glaube, für Tech-Milliardäre ist Deutschland ein echter Albtraum.