Infektionsschutz
Corona: 1033 Bußgelder wegen Verstößen

Das Landratsamt Schwandorf zählt momentan 1816 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona. Wie sich die Fälle aufteilen.

07.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:17 Uhr
Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. −Foto: Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa

Am 6. Mai ist die Fünfte Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Zählt man nicht nur die bisherigen zwölf Verordnungen, sondern auch alle dazu ergangenen Änderungen durch, ist das aktuell die 41. Rechtslage zu Corona. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 gab es auch wechselnde Bußgeldtatbestände und Bußgeldkataloge. Wie Landkreis-Sprecher Hans Prechtl im täglichen Corona-Update mitteilt, wurden dem Landratsamt in den vergangenen 13 Monaten 1816 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona gemeldet, und zwar überwiegend von den Polizeidienststellen im Landkreis.

1033 Mal wurde ein Bußgeldbescheid erlassen

Entschieden ist laut Prechtl im Moment über 1464 Anzeigen, in anderen Verfahren laufen noch Anhörungen oder Überprüfungen. Bei den abgeschlossenen Verfahren wurde in 1033 Fällen ein Bußgeldbescheid erlassen, 431 Anzeigen wurden eingestellt. Einstellungen sind dort erfolgt, wo die rechtlichen Möglichkeiten für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben waren, weil ein gesetzlicher Tatbestand nicht erfüllt oder nicht nachweisbar war. Es gab auch Fälle, in denen sich zweifelsfrei geklärt hat, dass ein Verhalten nicht ordnungswidrig war, schreibt Prechtl.

Bei den 1033 ergangenen Bußgeldbescheiden waren die häufigsten Verfehlungen folgende, wobei nachfolgend auch Doppelnennungen enthalten sind:

  • Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund):502
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen (überwiegend im öffentlichen Raum):368
  • Verstöße gegen die Ausgangssperre:223
  • Verstöße gegen die Maskenpflicht:187

Bei der Bearbeitung der Bußgeldverfahren sei dem Landratsamt nicht aufgefallen, dass eine bestimmte Altersgruppe besonders betroffen wäre. Die Verstöße verteilen sich auf alle Altersgruppen.

30 Gastro-Betriebe wurden angezeigt

Angezeigt wurden rund 30 gastronomische Betriebe und eine Verkaufsstelle.

Die Höhe der Bußgelder wurde nach dem jeweils im Tatzeitpunkt geltenden Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ bemessen. Bei Mehrfachverstößen erfolgte in der Regel eine Verdoppelung des Bußgeldes.

Gegen 80 Bußgeldbescheide wurde Einspruch eingelegt. Bei Einsprüchen überprüft das Landratsamt laut Prechtl zunächst nochmals selbst seine Entscheidung. Hält das Amt am Bescheid fest, legt es den Einspruch der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg vor. Hält auch diese den Bußgeldbescheid für richtig, wird der Vorgang dem Amtsgericht Schwandorf zur Entscheidung übermittelt. Dort kann dann ein Verhandlungstermin festgesetzt werden, wobei das Gericht im Regelfall in öffentlicher Sitzung verhandelt. Dann und auch erst in diesem Zeitpunkt können Details bekanntwerden, welche Personen oder welche Gaststätte konkret wann und in welchem Ausmaß gegen welche Vorgaben verstoßen haben.