Bauantrag abgelehnt
Lupburg: Keine Wohnungen im Ex-Gasthaus

Der Gemeinderat erteilte einem Komplex mit 18 Wohneinheiten am Grundstück der einstigen Gaststätte Gabler eine Absage.

04.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:20 Uhr
Christiane Vatter-Wittl
Anstelle der ehemalige Gaststätte sollte in Lupburg ein Wohnkomplex mit 67 Meter Länge und 18 Wohneinheiten kommen. Doch der Bauantrag wurde nicht genehmigt. −Foto: Christiane Vatter-Wittl

Am Donnerstag fand die Februarsitzung des Marktgemeinderates Lupburg statt. Bürgermeister Manfred Hauser begrüßte die anwesenden Markträtinnen und Markträte. Als erster Punkt stand gleich ein brisanter Bauantrag auf der Tagesordnung, der auch schon in der Bevölkerung für Unruhe sorgte. Die FMA Immobilien GmbH plant die Errichtung eines dreistöckigen Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Gabler. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes.

Die ehemalige Gaststätte soll abgerissen werden. Der beantragte Gebäudekomplex, der an dieser Stelle entstehen soll, soll 67 Meter lang, 12,5 Meter breit und knapp neun Meter hoch werden. Durch diese enormen Größen wirke der Gebäudekomplex äußerst massiv. Die Umgebungsbebauung ist überwiegend geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern mit deutlich weniger Wohneinheiten. Die massive, geschlossene Gebäudeform hebe sich sehr von der umliegenden Bebauung ab und würde das Ortsbild, besonders im Hinblick auf die direkte Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Ensemblebereich im Ortskern, sehr stark beeinträchtigen. Der überdimensionierte Baukörper wirke insgesamt zu dominant und erdrückend gegenüber der vorherrschenden Baustruktur in Lupburg und gegenüber den bereits genehmigten Reihenhäusern im südlichen Bereich. Außerdem bestünden Bedenken, ob der schmale Raiffeisenweg, als beabsichtigte Zu- und Abfahrt der geplanten Wohngebäude den zusätzlichen Verkehr störungsfrei aufnehmen könnte.

Lupburg: Gebäudekomplex passt nicht ins Ortsbild

Die Räte diskutieren eifrig über das Bauvorhaben und kamen zu dem Schluss, dass solch ein Gebäudekomplex nicht in das Ortsbild passe. Bürgermeister Hauser hätte sich im Vorfeld zumindest ein Gespräch gewünscht, denn in ein Dorf mit 1000-jähriger Geschichte könne man so einen Bau nicht einfach hineinsetzen.

„Die Struktur dieser Bebauung überlastet unsere Gemeinde“, so Manfred Hauser. Stellvertretender Bürgermeister Manfred Hauser hatte ebenso wie Konrad Maier verkehrsrechtliche Bedenken. 18 Wohneinheiten brächten etliche Fahrzeuge mit, die auch untergebracht werden müssten und den Verkehrsfluss beeinträchtigten. Nach eindringlicher Diskussion wurde das gemeindliche Einvernehmen für diesen Bauantrag nicht erteilt, die Abstimmung war einstimmig.

Das gemeindliche Einvernehmen für die weiteren Bauanträge wurde erteilt. Weiteren Diskussionsbedarf gab es bei den Änderungen für die Stellplatzsatzung. Hier wurde deutlich, dass diese in einigen Punkten durchaus noch modifiziert werden muss. Die Verwaltung wird diese Modifizierungen vornehmen und beim geplanten Projekttag vorlegen, so können sich alle Räte noch einmal ein vollständiges Bild der geänderten Satzung machen. Verabschiedet werden kann diese dann in der nächsten Gemeinderatssitzung. Zudem wurde die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme für die Fortschreibung des Regionalplanes in der Region Regensburg gebeten.

Auf der Suche nach Hausarzt

Für den Markt Lupburg sind insbesondere die Aussagen zum Gesundheitswesen von Bedeutung, da man auch in der Zukunft gerne eine Hausarztpraxis im Ort angesiedelt hätte. Zwar waren die bislang unternommenen Anstrengungen zur Neuansiedlung einer hausärztlichen Praxis leider nicht erfolgreich, dennoch ist der Bürgermeister noch auf der Suche. Denn grundsätzlich sieht man sich zusammen mit der Stadt Parsberg als Mittelzentrum, ist aber dennoch eine eigenständige Gemeinde, die ihren Bürgern eine hausärztliche Versorgung sichern möchte. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen bezüglich der hausärztlichen Versorgung beauftragt.